(Aktualisierte Version des Artikels vom 01.12.2011) Viele IT-Freiberufler und Selbstständige unterliegen dem Irrtum, dass die Rechtsschutzversicherung vollumfänglich absichert, was zum Beispiel Anwalts- und Gerichtskosten oder rechtliche Auseinandersetzungen mit Kunden anbelangt. Der Artikel gibt einen Überblick über die Absicherungsmöglichkeiten und Grenzen der Rechtsschutzversicherung und – korrespondierend dazu – sinnvolle Alternativen.
Artikelübersicht: Risiko
Es sind die großen und kleinen Stolperfallen des Arbeitsalltags, die Selbstständigen und Freiberuflern als unkalkulierbare Risiken erscheinen. Doch das muss nicht sein. Wichtig ist, dass Sie sich auf die Tücken der Selbstständigkeit vorbereiten und sich richtig absichern. In unserem Blog finden Sie wertvolle Expertentipps von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zeitmanagement.
Seit dem 17. Mai 2010 müssen selbstständige Dienstleister ihre Auftraggeber noch vor der Zusammenarbeit u.a. darüber informieren, dass sie eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen. Das ist den meisten IT-Freiberuflern nicht bekannt, wie die aktuelle Markstudie von SOLCOM ergab, deren Ergebnisse in dieser Ausgabe des Online Magazins nachzulesen sind. Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und Geschäftsführer der exali GmbH Ralph Günther illustriert in diesem Artikel, welchen Irrtümern Freiberufler oft bei ihrer Haftungssituation unterliegen und auf welche Kriterien bei der Auswahl einer passenden Versicherung Wert gelegt werden sollte.
Ende September dieses Jahres befragten wir 5.697 Abonnenten des SOLCOM Online Magazins zur individuellen Vorsorge im Schadensfall. Die Fragestellungen drehten sich dabei generell um Haftungsrisiken und die Absicherung über eine IT-Haftpflicht bzw. Berufshaftpflicht. Welche Gründe u. a. für eine Versicherung von Risiken sprechen und wie die generellen Erfahrungswerte aussehen, wird Ihnen anhand der Antworten von 229 Teilnehmern aufgezeigt.
SAP-Freiberufler und die Krise – wie wirkt sich die wirtschaftliche Entwicklung auf den SAP Freiberuflermarkt aus, welche Module sind besonders gefragt und wie sieht die weitere Perspektive aus? Mehr dazu im Interview mit Herrn Dieter Brencher, Leiter des SAP- Arbeitskreises (DSAK) im BVSI (Bundesverband Selbständige in der Informatik e.V.)
Als Selbständiger genießt man die Freiheit, sein eigener Herr zu sein. Die Entscheidung, was man macht und wie man es macht, liegt allein bei einem selbst. Um eines kommt der Selbständige im Vergleich zum Angestellten dabei nicht herum: Um erfolgreich tätig zu sein, muss er für sich und sein Unternehmen werben! Der alte Spruch: „Wer nicht wirbt, der stirbt!“, hat im Zeitalter des Internets und starker Konkurrenz mehr Bedeutung denn je. Leider liegt genau hier auch das Problem für viele Selbständige. Wer für sich wirbt, muss nach außen hin auftreten und bietet damit eine Angriffsfläche für Abmahnungen. Doch worauf muss man eigentlich achten?
Was ist der Unterschied zwischen einem echten und einem unechten Vermögensschaden? Deckt eine ITHaftpflichtversicherung auch Personenschäden ab? Wie sieht es beim Datenverlust bei einem „head-crash“ aus? Mit konkreten Schadenfällen aus der IT-Praxis erläutert Versicherungsexperte Ralph Günther in Teil 2 unserer Serie zur IT-Haftpflichtversicherung, welche Fallstricke in Vertragsklauseln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauern. Zudem: Eine Checkliste mit wichtigen Versicherungskriterien für die ITBranche.
Wann und warum benötige ich als Freiberufler eine IT-Haftpflichtversicherung? Und wenn ja – was muss diese leisten und was darf sie eigentlich kosten? Relevante Fragen, die man grundsätzlich klären sollte, wenn man sich als freiberuflicher Informatiker vor allem auf die Projektarbeit konzentrieren und ansonsten ruhig schlafen will. Dazu muss man wissen, dass sich IT-Haftpflichtversicherungen aus bestehenden Versicherungs-Modellen für völlig andere Branchen entwickelt haben. Daher sind nicht alle Versicherungen, die sich IT-Haftpflicht nennen, auch wirklich umfassend auf die Risiken in der IT-Branche abgestimmt. Auf welche Kriterien jeder IT-Dienstleister achten sollte, damit er dennoch optimalen Versicherungsschutz zu durchaus bezahlbaren Preisen findet, erläutert Ralph Günther, Versicherungs-Experte, in unserer zweiteiligen Serie.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 27.02.2008 (Az. 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07) ein lang erwartetes Urteil gesprochen und die Gelegenheit genutzt, das Persönlichkeitsrecht im Internetzeitalter neu zu bestimmen. Das Urteil hat eine weit reichende Bedeutung für das anstehende Gesetzgebungsverfahren der sog. „Online-Durchsuchung“ und dürfte zukünftig für weitere Rechtsfragen, mit Bezug zu personenbezogenen Daten im Internet, eine entscheidende Grundlage bieten.
Dass man als Privatperson Gebühren für seine Rundfunk und TV-Empfänger zu bezahlen hat, dürfte jedem IT-Freelancer bekannt sein. Weniger bekannt ist jedoch, dass hierzu auch ausschließlich beruflich genutzte PCs oder UMTS Handys gehören, mit denen man Rundfunk und Fernsehen empfangen könnte und das diese ebenfalls gebührenpflichtig sind. So sind seit Beginn des Jahres 2007 Rundfunkgebühren für die sogenannten „neuartigen Rundfunkempfangsgeräte“ zu entrichten, zu denen alle internetfähigen Medien zählen. Um welche Geräte es sich handelt, wie hoch die Gebühren sind, warum IT-Freelancer ggf. doppelt GEZ Gebühren zahlen müssen und was bei Verzug der Zahlung auf Freiberufler zukommen kann, hat der Fachjournalist für Informatik Jan Elsner für den SOLCOM-Newsletter zusammengestellt.
Die am 17.09.2007 veröffentlichte Nachricht, dass eine Strafanzeige gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) gestellt wurde, markiert einen weiteren Höhepunkt in der langen Diskussion um den so genannten Hacker-Paragraphen, § 202 c StGB. Hintergrund der Strafanzeige war die Bewerbung eines Tools durch das BSI, das potenziell unter den Hacker-Paragraphen fallen könnte. Rechtsanwalt Thomas Feil (u.a. Fachanwalt für IT-Recht) stellt die aktuelle Rechtslage im SOLCOM Newsletter dar und diskutiert verschiedene Möglichkeiten, wie die aktuellen Probleme gelöst werden könnten.
Nachdem die EU-Richtlinie über die sogenannten „computer- implementierten Erfindungen“ im vorvergangenen Jahr durch das Europaparlament entschieden abgelehnt wurde, wird derzeit versucht, Softwarepatentierung mit Hilfe einer Änderung der zuständigen Gerichtsbarkeit für zulässig zu erklären. Seit Mitte der 80er Jahre wurden in Europa mehrere zehntausend Patente auf softwarebasierte Lösungen in der Datenverarbeitung, der Automation und für Geschäftsmethoden erteilt, deren Legitimität umstritten ist. Obwohl das europäische Patentübereinkommen (EPÜ) die Patentierung von Programmen für die Datenverarbeitung, Geschäftsmethoden und die Wiedergabe von Informationen ausschließt, öffnete die einseitige Auslegung einer zusätzlichen, unklar gefassten Bestimmung durch das Europäische Patentamt (EPA) ein formales Schlupfloch für die Erteilung dieser Patente.