Wie schon im ersten Teil, beschäftigen wir uns nun weiter damit wie man ein Passwort sicherer machen kann. Mit der Beeinflussung der Länge, verschiedener Zeichen und Anzahl haben wir uns beschäftigt. Wir wissen also jetzt wie es für das Passwort angewandt wird.
So taucht jetzt die Frage auf nach der Sicherheit eines Passwortes.
Artikelübersicht: Sicherheit
Mit Schritt in die Selbstständigkeit ist der Verzicht auf die Sicherheit eines festen Arbeitsplatzes verbunden. Dennoch möchten Selbstständige und Freiberufler die größtmögliche Sicherheit genießen. Unsere Expertentipps helfen Ihnen dabei. Dies umfasst den großen Bereich der IT- und Datensicherheit, aber auch viele weitere Bereiche wie rechtliche Fragen und allgemeine Positionierung im Markt.
Wie kann man seinen Computer Zugangssicher machen? Wie kann man sich davor schützen, dass niemand die vertraulichen Daten einsehen kann? Natürlich mit Passwörtern. Man findet sie überall auf sozialen Plattformen, in e-Mailaccounts, als Sicherheit fürs Online Banking oder auch direkt in vertraulichen Dokumenten. Es gibt aber noch etwas Besseres als das Passwort und nennt sich die 2 Faktor Authentifizierung.
Vorratsdatenspeicherung ist ein interessantes Phänomen. Erst durch den technischen Fortschritt ist das massenweise, systematische Sammeln und Speichern von Daten, speziell privater Natur, durch Dritte überhaupt möglich geworden, sowohl für Regierung als auch Konzerne. Im Zuge dessen sehen viele Menschen die Freiheit, die Privatsphäre des Individuums, bedroht durch ebendiese Möglichkeiten, die sich für genannte Organisationen durch den technischen Fortschritt und speziell das Internet erst ergeben haben.
Vor einem Hacker-Angriff ist heute Niemand mehr sicher, wie auch die jüngsten Ereignisse zeigen: Weder Großunternehmen mit eigener Sicherheitsabteilung und ausgeklügelten Sicherheitssystemen noch der „Einmannbetrieb“ eines Freiberuflers. Mit diesem Artikel möchte ich Ihnen einen Überblick zum Thema Cyber-Risiken geben und aufklären, wie sich selbstständige IT-Experten und andere Freiberufler sinnvoll gegen die Gefahren aus dem Netz schützen können.
Eine Vielzahl von Urteilen beschäftigt sich inzwischen auch mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, die den Bereich IT-Sicherheit berühren. In einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm etwa ging es um eine fristlose Kündigung wegen des Abspeicherns von „Hacker“-Dateien auf einem Arbeitsplatz-PC.
Bei einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. Januar 2005 ging es um die Frage, ob die Überwachung und Filterung von E-Mails strafrechtlich relevant ist. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter hatte gegen einen entsprechenden Prüfungsbescheid vor dem Verwaltungsgerichtshof geklagt.
Gefühlte Sicherheit ersetzt in Unternehmen nicht selten die tatsächliche Absicherung gegen Risiken im Umgang mit der IT. Dies jedenfalls ist der Eindruck, den man als IT-Experte in der Beratungspraxis und angesichts der Umsetzung bei den Unternehmen gewinnt. Viele Unternehmen verlassen sich auf ihre IT-Abteilung in der Hoffnung, dass die dortigen Experten schon die richtigen Maßnahmen ergreifen werden.
Im zweiten Teil unserer Serie „Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Archivierung von E-Mails“ geht Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M., darauf ein, in welcher Form und für welchen Zeitraum E-Mails laut Gesetzgeber archiviert werden müssen.
Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M., erläutert im ersten Teil unserer neuen Serie „Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Archivierung von E-Mails“, warum es notwendig ist, E-Mails zu archivieren und welche rechtlichen Anforderungen der Gesetzgeber an den Unternehmer stellt.
Wie Rechtsanwalt Markus Timm bereits im vorangegangenen Artikel „IT-Sicherheit im Unternehmen: Chefsache und Haftungspotential“ aufzeigte, steht die IT-Sicherheit eines Unternehmens in engem Zusammenhang zu den Regeln des Datenschutzes. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Unternehmen, ihre EDV-Umgebung derart zu gestalten, dass der Einzelne vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch unsachgemäßen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten geschützt wird. Mit dieser Aufgabe werden häufig IT-Freelancer betraut, was nicht geringe Anforderungen an deren Know-how in Bezug auf das BDSG stellt.
Wie Rechtsanwalt Markus Timm bereits im vorangegangenen Artikel „ IT-Sicherheit im Unternehmen: Chefsache und Haftungspotential “ aufzeigte, steht die IT-Sicherheit eines Unternehmens in engem Zusammenhang mit den Regeln des Datenschutzes. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Unternehmen, ihre EDV-Umgebung derart zu gestalten, dass der Einzelne vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch unsachgemäßen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten geschützt wird. Mit dieser Aufgabe werden häufig IT-Freelancer betraut, was nicht geringe Anforderungen an deren Know-how in Bezug auf das BDSG stellt.
Durch die rasante Entwicklung in der Informationstechnologie und der dadurch wachsenden Bedrohungen (wie z.B. durch Viren) ist die Bedeutung der IT-Sicherheit, insbesondere auch in Unternehmen, deutlich gestiegen. Der Gesetzgeber hat dabei relativ eindeutig geregelt, wer für einen entstandenen Schaden im Zweifelsfall haftet. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Auch IT-Freelancer können im Schadensfall zur Haftung herangezogen werden. Rechtsanwalt Markus Timm führt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage auf, in welchem Umfang IT-Sicherheit heutzutage von Unternehmen gewährleistet werden muss und welche Chancen und Risiken für externe IT-Dienstleister dadurch im IT-Bereich entstehen.