Immer wenn ein Geschäftsjahr vorübergeht, steht für viele Freiberuflicher die jährliche Steuererklärung an. Der Posten „Bürobedarf“ ist dabei ein nicht zu unterschätzender, der eine deutliche Steuerentlastung schaffen kann.
Artikelübersicht: Steuertipps
Die jährliche Einkommenssteuererklärung birgt so manche Stolperfallen – aber auch zahlreiche Möglichkeiten, Geld zu sparen. Profitieren Sie als Freiberufler oder Selbstständiger von den wertvollen Steuertipps unserer Finanzexperten. Diese können bares Geld wert sein und machen Sie fit für den jährlichen Kampf mit dem Finanzamt.
Der BFH ändert seine Rechtsprechung und trennt sich von der objektbezogenen Ermittlung beim häuslichen Arbeitszimmer. Wer das Arbeitszimmer mit dem Partner teilt, kann jetzt mehr Steuern sparen!
Am 1.1.2017 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches die Arbeit der Finanzverwaltung erheblich verändern wird und Auswirkungen auf die Steuerzahler hat. Künftig gibt es den Grundsatz der elektronischen Bearbeitung. Die eingegangene Steuererklärung wird künftig zuerst einer Risikoprüfung unterzogen.
Wer einen Firmenwagen hat, fährt diesen in aller Regel auch privat. Diese Privatnutzung muss versteuert werden – entweder pauschal mit der sogenannten 1%-Methode oder mithilfe eines Fahrtenbuchs. Was ist die bessere Wahl? Bei der pauschalen Versteuerung nach der 1%-Methode wird jeden Monat 1% des Listenpreises versteuert. „Listenpreis“ ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers plus Umsatzsteuer. Die tatsächlich entstandenen Kosten und der genaue Umfang der privaten Nutzung spielen (fast) keine Rolle. Das macht diese Methode zu einfacheren Möglichkeit, den privaten Nutzungsanteil zu versteuern, denn Sie müssen weder die einzelnen Fahrten aufschreiben oder nachweisen noch die einzelnen Kosten.
Es gelten neue Spielregeln für den Investitionsabzugsbetrag. Zwar können mehr Gestaltungsoptionen genutzt werden. Doch gleichzeitig gilt es, einige Stolperfallen zu beachten, schnell drohen sonst Nachzahlungen samt Zinsen.
IT-Produkte gehören für Freiberufler zu den Betriebsausgaben. Vorausgesetzt, es wird wirklich alles betrieblich benötigt und eingesetzt. Die angeschaffte Ausstattung kann schließlich zum Teil auch privat genutzt werden. Und da liegt das Problem.
Zahlen Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Voraus, können Sie Ihren Sonderausgabenabzug maximieren und sich gegebenenfalls erhebliche Steuervorteile sichern. Durch Vorauszahlung der Beiträge können Sie erreichen, dass Sie den Höchstbetrag im nächsten Jahr voll für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nutzen können.
Ab 2017 soll der Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde auf 8,84 Euro pro Stunde steigen. Wer einen Minijobber beschäftigt, muss dann neu rechnen – und sich an den Gedanken gewöhnen, dass der Mitarbeiter weniger Stunden arbeiten darf.
Wenn Sie als Selbstständiger mit dem Gedanken spielen, einen Minijobber einzustellen, müssen Sie besondere Spielregeln beachten, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.
Der Kampf um die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers ist meist hart – auch bei nebenberuflich Selbstständigen. Wenn das Finanzamt das Arbeitszimmer dann aber steuerlich anerkannt hat, sollten die laufenden Kosten so gut wie möglich abgesetzt werden. Dabei gilt: Auch kleine Beträge tragen zur Steuerersparnis bei!
Ab dem 18. Geburtstag eines Kindes muss ein bestimmter Grund vorliegen, damit die staatliche Förderung durch Kindergeld, Freibeträge für Kinder und davon abhängige steuerrechtliche Vergünstigungen weiterläuft. Ob die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes vorliegen, muss von den Kindergeldberechtigten nachgewiesen werden. Liegen keine Gründe für die weitere Gewährung von Kindergeld vor oder werden diese Gründe nicht nachgewiesen, streicht die Familienkasse das Kindergeld.
Neues Jahr, neues Glück. So heißt es auch 2015. Nachdem gerade erst Resümee fürs alte Jahr gezogen worden ist, müssen Freiberufler sich bereits mit den Herausforderungen des kommenden Jahres beschäftigen. Denn es gibt wieder verschiedene Regularien und Gesetze, welche das Alltagsgeschäft betreffen. Damit Sie keine Fehler begehen, müssen Sie als Freiberufler folgende Gesetzesänderungen kennen.
Für Betriebsveranstaltungen gelten seit Anfang 2015 neue Steuervorschriften. Geben Unternehmen mehr Geld aus als erlaubt, fallen spürbar weniger Steuern an. Doch bringt das Gesetz auch Nachteile mit sich. Worauf Freiberufler jetzt achten sollten.
Die Sicherung der Bestandskunden und der Aufbau eines langjährigen Vertrauensverhältnisses ist das Ziel vieler Freiberufler. Bei Geschäftskunden empfehlen sich dazu Geschenke. Freiberufler sollten jedoch versuchen, wo immer möglich, diese steuerlich abzusetzen. Dabei sind einige Vorbedingungen zu beachten, da der Gesetzgeber präzise rechtliche Maßgaben zur Handhabung macht.
Kurz vor dem Jahreswechsel sollten Selbstständige einen genauen Blick in ihre Bücher werfen. Es lohnt sich, Investitionen zu planen, da die Steuerlast mit einigen effektiven Tipps gesenkt werden kann. Lassen Sie das Finanzamt leer ausgehen und profitieren Sie von den folgenden Steuertipps.