In Teil 1 unseres Artikels berichteten wir über Richtlinien und Fallstricke bei der Nutzung von Facebook-Logos. Teil 2 hilft Ihnen, sich anhand einer Checkliste schnell einen Überblick zu verschaffen, wann Sie sich eine vorherige Genehmigung für die Verwertung des „f“-Logos, des „facebook“-Logos, und des „Gefällt-mir“- Buttons einholen müssen.
Artikelübersicht: Urheberrecht
Auf immer mehr Webseiten und Broschüren blitzt es uns entgegen: das facebook-Logo, weißes „f“ auf blauem Grund. Unternehmen die sich auf Facebook präsentieren, nutzen das Logo der Social-Media-Plattform zu Werbezwecken oder um ihre Webseite direkt mit der Plattform zu verlinken. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Hält sich der Verwender nicht an die gesetzlichen Vorgaben oder an die Facebook-Richtlinien, drohen bei einem Verstoß kostspielige Abmahnungen und der Ausschluss aus der Social Community.
Käufer von Computerprogrammen, insbesondere von Individualsoftware, sind nicht selten in hohem Maße abhängig von deren Funktionalität. Häufig erledigt die Software komplexe und kritische Aufgaben, die für ein Unternehmen überlebenswichtig sind. Um die Ablauffähigkeit der Software im Unternehmen sicherzustellen, schließen viele Firmen daher Wartungsverträge mit externen Dienstleistern. Der Inhalt solcher Wartungsverträge kann ganz unterschiedlicher Art sein und von einfacher Installationshilfe und Telefonsupport, über ein Abonnement für Updates, bis hin zur Programmerweiterung oder Weiterentwicklung reichen. Auch Kombinationen oder „rundum-sorglos Pakete“ gibt es in der Praxis. Rechtsanwalt Thomas Feil und Dipl.-Jur. Alexander Fiedler zeigen in ihrem gemeinsamen Beitrag im SOLCOM Newsletter die rechtliche Problemstellung auf und weisen auf mögliche Risiken hin.