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Vermögensschadenhaftpflicht: Das müssen Freiberufler wissen

Wer als Freiberufler für Kunden arbeitet, sie berät, Entscheidungen für sie vorbereitet oder sogar trifft, kann dabei Fehler machen. Sind die gravierender, werden die Kunden an Sie als Freiberufler herantreten, um den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Eine Vermögensschadenhaftpflicht hilft dabei, den Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten.

In einigen freien Berufen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben, wie etwa bei Rechtsanwälten, Ärzten, Notaren, Heilpraktikern, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Aber auch in anderen freien Berufen ist die Haftpflicht unbedingt zu empfehlen – man denke nur an den Architekten, dem ein Planungsfehler unterläuft, sodass ein Neubau wieder abgerissen werden muss.

Wann zahlt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Sie tritt immer dann ein, wenn ein Kunde behauptet, durch den Freiberufler einen Vermögensschaden erlitten zu haben. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Steuerberater sich bei der Steuererklärung geirrt hat und der Kunde zu viel Steuern bezahlt hat. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt dabei nicht nur die Regulierung berechtigter Ansprüche, sondern prüft auch, ob Ansprüche nicht ggf. zurückzuweisen sind. In diesem Fall hat sie die gleiche Funktion wie eine Rechtsschutzversicherung, weil die Haftpflicht für den Versicherten notfalls auch vor Gericht zieht.

Welche Versicherungssumme ist wichtig?

Entscheidend für die Qualität des Versicherungsschutzes ist die Höhe der Versicherungssumme. Denn Sie haften für angerichtete Schäden unbegrenzt mit Ihrem persönlichen Vermögen – und das ein Leben lang. Die Versicherungssumme sollte auch für kleinere Unternehmen mindestens 250.000 Euro ausmachen. Am besten sind Verträge, die den Schutz als „All-Risk-Police“ offen gestalten und alle möglichen Haftungsrisiken abdecken. Bei solchen Policen sind die versicherten Risiken nicht explizit benannt, sodass alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Gleichzeitig sollte die Tätigkeit z. B. bei IT- oder Unternehmensberatern auch nicht zu eng gefasst werden, damit nicht zufällig Lücken entstehen, wenn neue Kunden nicht in das einmal im Versicherungsvertrag normierte Raster passen.

Was ist im Kleingedruckten entscheidend?

Schnell passieren vor allem bei IT-Spezialisten und Internet-Workern Fehler, die zu Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder zum Verstoß gegen Wettbewerbs- und Datenschutzgesetze führen: Auch solche Rechtsverletzungen sollten abgedeckt sein. Entscheidend ist auch, die Selbstbeteiligung gering zu halten und auf einen festen Betrag von 100 bis 300 Euro zu begrenzen. Prozentuale Selbstbeteiligungen mit Bezug auf die Schadenshöhe sollten vermieden werden.

Was sind die typischen Schadensfälle?

Ein Programmierer entwickelt für einen Kunden einen Webshop, der einen Fehler enthält. Daraufhin werden für einige Tage dessen Kunden zu geringe Preise für die Waren angezeigt, und es entsteht ein Schaden von 9.000 Euro, den der Shop-Betreiber ersetzt haben möchte. Ein anderer Fall: Als Planer für eine Messe lässt ein Freiberufler 2.500 Broschüren drucken. Es stellt sich heraus, dass die noch nicht freigegeben waren – die Kosten für den Ersatzdruck will der Messeveranstalter ersetzt bekommen. Ein Ingenieur übersieht bei der Planung eines Industriekomplexes behördliche Vorschriften, sodass der Komplex umgebaut werden muss. Die Mehrkosten von 40.000 Euro möchte der Bauherr ersetzt bekommen. In allen diesen Fällen hilft die Vermögensschadenhaftpflicht dabei, den Schaden für den Freiberufler auf seine Selbstbeteiligung zu minimieren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

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