Alle Prognosen und Statistiken sagen, das Volumen der Erbschaftsteuer wird in den nächsten Jahren weiter massiv steigen.
Diese Statistik lässt sich auch durch Praxiserfahrung belegen. In der Regel kümmern sich leider viel zu wenig Menschen darum, was mit ihrem Vermögen nach dem Tode geschieht. Ein Stück weit herrscht die Meinung vor, nach mir die Sintflut, die Erben können dann ruhig die Erbschaftsteuer bezahlen, sie bekommen ja auch einen Gegenwert. Manchmal ist es aber auch die Angst, im Alter nicht mehr genug zum Leben zu haben oder einfach schlicht Entscheidungsschwäche, wer was erben soll.
Ich möchte hier mit Beispielen aus meinem Kanzleialltag aufzeigen, welche Entscheidungen – oder auch Nichtentscheidungen – welche Konsequenzen haben können.
Werte übertragen
Fall A: Sehr erfolgreiches Unternehmerehepaar; die Firma ist verkauft, die Familie hat schon immer als Geldanlage auf Mehrfamilienhäuser in der Stadt gesetzt und ist damit bis heute gut gefahren. Es gibt das sogenannte Berliner Testament, das heißt, die Eheleute setzten sich bisher gegenseitig als Alleinerben ein.
Die geschätzte Berechnung auf den Todesfall ergab hier eine Erbschaftsteuer von rund 950 Teuro, es war klar, das würden die Kinder nicht aus dem Barvermögen bezahlen können.
Wir haben nun die Immobilien teilweise an die vier Kinder übertragen, den Eltern den Nießbrauch vorbehalten, die Enkelkinder mit Geld zum Studieren ausgestattet und noch Korrekturen an den anderen Immobilien vorgenommen.
Die Notarkosten betragen etwa 10 Teuro, wenn die Senioren nun noch 10 Jahre leben – was wir alle hoffen – dann wird zum Schluss eine Erbschaftsteuerbelastung bei unveränderten Rechtslage und unveränderten Steuersätzen von rund 50 Teuro sein.
Regelmäßige Prüfung des Testaments
Fall B: Eine 65 jährige Dame D kommt zu mir in die Kanzlei, sie hat von ihrer Tante T geerbt, die 85 jährig verstorben ist. Die Tante wiederum hat einen Großteil ihres Geldes von ihrem Bruder B geerbt, der fünf Jahre zuvor verstorben ist.
Das bedeutet nun leider, dass die Erbschaftsteuer auf beide Erbfälle zu bezahlen ist. Hätte Bruder B das Vermögen nicht alleine auf T übertragen, sondern gleich D und deren Kinder mitberücksichtigt, wäre das Vermögen mindestens in Höhe der Freibeträge direkt verteilt worden. Die Steuer auf einen Erbgang wäre vermieden worden.
Gerade in unserer Gesellschaft ist vor allem im hochbetagten Alter zu überdenken, ob die Erbfolge, die vielleicht schon mehrere Jahrzehnte gewählt ist, so noch Sinn macht.
Tipp: Überdenken Sie Ihr Testament und die sich daraus ergebenen Steuerfolgen alle 5 Jahre.
Über Generationen hinaus denken
Fall C: Ein Ehepaar, Vermögen rund eine Million, hat eine Tochter: 50 Jahre, unverheiratet, keine Kinder, lebt mit ihrem Lebensgefährten zusammen. Die Eltern möchten ihre Tochter als Alleinerbin einsetzen und haben zu Lebzeiten bereits einen großen Teil des Vermögens übertragen. T stirbt bei einem Autounfall. Was die Eltern nicht wussten: Die Tochter hatte ihrerseits ihren Lebensgefährten zum Alleinerben eingesetzt. Die Eltern haben jetzt nur noch den Pflichtteil.
Bei Lichte betrachtet kommt zum Schmerz über den Tod der Tochter hinzu, dass das Vermögen nun nicht mehr in der eigenen Familie ist. Es hätte durchaus Neffen und Nichten gegeben, bei denen die Eltern das Geld lieber gesehen hätten.
Tipp: Denken Sie eine Generation weiter, also wohin werden Ihre Erben Ihr Geld vererben. Sind Sie damit einverstanden? Wenn nein – steuern Sie AKTIV dagegen.
Erben im Ausland
Fall D: Ein Ehepaar hat drei Kinder, eines der Kinder (K) lebt in den USA, hat dort auch geheiratet und einen Sohn. Die Eltern haben ihre Immobile (Wert: 300 Teuro) allen drei Kindern zu gleichen Teilen vererbt. Nach dem Tod der Eltern bleibt die Situation unverändert, das heißt, die Immobilie gehört immer noch allen drei Kindern gemeinsam, man sieht keinen Bedarf, die Situation zu ändern. Möglicherweise ist es für K die letzte Rückzugsmöglichkeit nach Deutschland. K stirbt in den USA, der Sohn von K (S) spricht so gut wie kein Deutsch, er wird nun Mitinhaber des Hauses – und es wird Erbschaftsteuer fällig.
Es ist enorm aufwändig für einen US Amerikaner, einer Hausdrittel in Deutschland zu verkaufen. Allein der Nachweis, dass er wirklich der Eigentümer und Erbe geworden ist, ist ein artikelfüllendes Thema. Die Sprachprobleme sind eine echte Hürde, nur wenige schaffen es ohne professionelle Hilfe, Juristendeutsch korrekt zu übersetzen. Dass aber der Freibetrag gerade mal 2000.- Euro beträgt und damit auf 98 Teuro Erbschaftsteuer anfällt, wenn keine anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, das ist für viele nicht nachvollziehbar.
Tipp: Klären Sie diese Fragen sehr genau, wenn Ihre Kinder im Ausland leben.
Wenn Sie jetzt über Ihre Erbfolge und das Thema Erbschaftsteuernachdenken, dann habe ich mein Ziel mit diesem Artikel erreicht.
10 Kommentare
Interessant, dass mehrere Erbgänge auch mehrere Steuern bedeuten. Ich denke ich werde das Testament, das ich aufgesetzt habe lieber mal von einem Anwalt für Erbrecht überprüfen lassen. Denn ich will solche Unannehmlichkeiten für meine Erben vermeiden.
Es ist ein guter Hinweis das Testament regelmäßig zu prüfen. Auf Inhalt aber auch ob sich etwas im Recht verändert hat. Ich werde mich die Woche mit meinem Anwalt hinsetzten und das Testament überarbeiten lassen, da ich wir jetzt ein Kind erwarten.
Ich finde es ist ein guter Tipp über die Generation hinauszuschauen. Weiter als nur an diese Generation zu denken hilft einen dabei das Testament gerecht und gut aufzuteilen. Ich bin echt froh, dass ich eigentlich nichts haben, das irgendwie vererbt werden könnte und somit jeder nehmen kann wie er will.
Man kann die Erbschaftssteuer vermeiden, wenn man einfach regelmäßig kleine Beträge spendet. Dies machen meine Großeltern schon seit Jahren. Aber wenn man alles auf einmal verschenkt, ist es in der Tat ratsam, sein Testament an die neuen Gesetze anzupassen.
Es ist ein guter Hinweis das Testament immer mal wieder zu Prüfen und zu überarbeiten. Das ist wichtig spätestens, wenn sich bestimmte Dinge im Leben verändern. Partnerwechsel, Kinder, Besitzwechsel oder das Erbrecht.
Vielen Dank für deinen Artikel bezüglich der Erbschaftssteuer. Mein Großvater hat sich vor einiger Zeit beraten lassen und seine Erbschaft geplant. Ich habe mich schon gefragt, wie man die Erbschaftssteuer vermeiden kann. Ich werde das Testament immer mal wieder prüfen.
Es ist echt ungeheuerlich, dass man sogar auf sein Erbe Steuern zahlen muss. Ich denke es ist eine gute Idee, den Wert vom Erbe schon vor dem Tod schon an die nächste Generation zu übertragen. So war das auch bei meiner Tochter, sie hat das Geld für das Studium bereits von ihrem Erbe bezahlt bekommen.
Es stimmt, wenige Menschen kümmern sich darum was mit ihrem Erbe nach dem Tod passiert. Daher finde ich es wichtig ein Testament aufzusetzen. Ich denke vielen Menschen fällt es einfach schwer sich darüber Gedanken zu machen.
Meine Großeltern machen es schlau. Sie verschenken jedes Jahr 1000 Euro und müssen deswegen keine Steuer zahlen. Die Fälle zeigen auch, wie man es machen kann. Dafür vielen Dank.
Liebe Frau Zimmermann-Brase,
vielen herzlichen Dank für den tollen Artikel. Ich bin zwar noch Studentin, doch werde mir ihre Tipps in Sachen Erbrecht und dem entsprechenden Testament zu Herzen nehmen – auch die regelmässige Überprüfung werde ich für mich mitnehmen und auch an die Familienmitglieder weitergeben. Das war mir zumindest bislang nicht bekannt.
Vielen herzlichen Dank nochmals!