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Vorsicht bei Nutzung der Facebook-Logos (Teil 2)

In Teil 1 unseres Artikels berichteten wir über Richtlinien und Fallstricke bei der Nutzung von Facebook-Logos. Teil 2 hilft Ihnen, sich anhand einer Checkliste schnell einen Überblick zu verschaffen, wann Sie sich eine vorherige Genehmigung für die Verwertung des „f“-Logos, des „facebook“-Logos, und des „Gefällt-mir“- Buttons einholen müssen.

Allgemeines Regelwerk

Nach den Facebook-Richtlinien gelten für Verwendung der Logos zunächst folgende Faustregeln:

Unsere Checkliste – so können Sie vorgehen

Klären Sie vorab: Wo soll das Logo verwendet werden? Nutzung in Zusammenhang mit Handelswaren und anderen Produkten, d.h. in Zusammenhang mit Werbemitteln (z.B. Kleidungsstücke, Hüte, Tassen, Puppen, Spielzeuge) und Nutzung im Rundfunk („use in broadcast, such as in television or film production“) ist die Nutzung der Logos in diesen beiden Fällen ausschließlich nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt.

Bei sonstiger Nutzung – darunter versteht man

gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Erster Schritt:
Welches Logo wollen Sie verwenden, ist es genehmigungsfrei? Sehen Sie bei den Facebook-Richtlinien unter https://www.Facebook.com/brandpermissions/index.php bei Marken & Logos nach.

2. Zweiter Schritt:
Ist die Nutzung des Logos nach den Facebook-Richtlinien genehmigungsfrei, achten Sie darauf, dass Sie die von Facebook aufgestellten Voraussetzungen der genehmigungsfreien Nutzung einhalten. Wenn nach den Facebook-Richtlinien eine Genehmigung erforderlich ist, stellen Sie eine Genehmigungsanfrage an Facebook. Verwenden Sie das Logo nur, wenn Sie eine Genehmigung für die beabsichtigte Nutzung erhalten.

3. Dritter Schritt:
Prüfen Sie, ob Sie auch die „Allgemeinen Richtlinien“ (abrufbar unter https://www.Facebook.com/brandpermissions/index.php) erfüllen.

Empfehlung

Bitte prüfen Sie immer, ob alle Voraussetzungen für eine Nutzung vorliegen. Bei einem Verstoß droht Ihnen eine Abmahnung, ggf. ein Rechtsstreit und möglicherweise die Sperrung Ihrer Facebook-Seite. Wenn Sie trotz der Anwendung unserer Checkliste immer noch unsicher sind, ist es sinnvoll, sich im Zweifel ein kurzen anwaltlichen Rat und/oder die Genehmigung von Facebook für die beabsichtigte Nutzung eines Facebook-Logos einzuholen.

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