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Wichtige Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld

Aufgrund der wirtschaftlichen Einbußen durch das sich ausbreitende Coronavirus kann es für Selbständige notwendig werden, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Welche Voraussetzungen gelten und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie im Artikel.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Zur Belegschaft gehören dabei alle nicht gekündigte und sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter. Wenn Sie tarifgebunden sind, muss man zunächst schauen, was der Tarifvertrag vorsieht. Wenn nicht, muss der Betriebsrat entscheiden. Wenn es keinen Tarifvertrag und keinen Betriebsrat gibt, muss man die Mitarbeiter über Kurzarbeit informieren und deren Einverständnis einholen.
Wir empfehlen dies schriftlich zu tun!

Vorgehensweise wenn Kurzarbeit nicht vermeidbar ist:

Die Fachabteilung der Arbeitsagentur meldet sich bei Ihnen und möchte eventuell Nachweise über den Arbeitsausfall sehen.

Die gilt es zu beachten:

Sonstige Infos

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