Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Freiberufler unverzichtbar, denn im Ernstfall ist sie die einzige Absicherung, die ihre finanziellen Einbußen auffängt. Allerdings ist der Beitragssatz gerade für Selbständige und Freiberufler oft sehr hoch und die Wahl der passenden Versicherung mit Stolperfallen verbunden. Dennoch gibt es Wege, diese zu umgehen.
Risiko Berufsunfähigkeit absichern mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die persönliche Arbeitskraft ist für den Freiberufler das größte Kapital. Geht diese beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit verloren, sind die berufliche und die finanzielle Existenz gefährdet. Da die gesetzliche Absicherung oft nicht ausreicht und berufsständische Versorgungswerke meist nur unzureichende Hilfe anbieten, kann im Bedarfsfall nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung eine finanzielle Schieflage abwenden.
Teure Berufsunfähigkeits-Tarife für Freiberufler
Bei vielen Versicherungsunternehmen gelten Freiberufler als Risikogruppe. Das liegt zum einen an der psychischen Belastung, die durch die Eigenverantwortung entsteht, als auch daran, dass diese Berufe zusätzliche Gefahrenpotenziale bergen können. Ein Journalist, der (als Extrembeispiel) in Strafsachen oder in Krisengebieten recherchiert, geht das Risiko von körperlicher Gewalt ein. Zudem ist die mentale Belastung sehr hoch, was zum Burnout-Syndrom oder anderen psychischen Störungen führen kann. Die Folge sind hohe Tarife besonders für Berufe mit Gefahrenpotenzial. Zur Risikogruppe 4 (hoch), gehören neben Dachdeckern, Elektrikern und Gerüstbauern auch Künstler, die meist als Freiberufler arbeiten.
Unfallversicherung für Freiberufler oft unzureichend
Die Unfallversicherung durch Berufsgenossenschaften ist zwar günstig und sichert grundlegende Bedürfnisse ab. Sie reicht allein aber nicht aus, da sie nur bei Krankheiten oder Unfällen zahlt, die erwiesenermaßen durch oder bei Ausführung der beruflichen Tätigkeit entstehen. Sie sollte deshalb nur als sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Muss die Unfallversicherungspolice während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden, zahlt der Versicherer eine monatliche Rente, deren Höhe beim Abschluss vertraglich vereinbart wird.
Auf flexible Verträge setzen
Bei der Versicherungssumme zu sparen, erscheint auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar. Damit einhergehen allerdings im Bedarfsfall niedrigere Zahlungen und somit finanzielle Einbußen. Gerade Freiberufler, die sich oft zu Beginn ihrer Tätigkeit keine hohen Beiträge leisten können, sollten darauf achten, dass der Versicherungsvertrag die Möglichkeit zur Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung einräumt. Dadurch kann die Versicherungssumme im Nachhinein jederzeit erhöht werden, sobald größere finanzielle Spielräume bestehen.
Besonders wichtig für Freiberufler: Verweisungsklausel beachten
Besonderes Augenmerk bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Freiberufler auf das sogenannte Verweisungsrecht der Anbieter legen. Diese Verweisung rechtfertigt im Schadensfall eine erzwungene Umgestaltung des Betriebs oder der Tätigkeit dahingehend, dass der Versicherte weiterhin in seinem Unternehmen oder in seinem Berufsfeld arbeiten kann. Dabei muss (zwar) die finanzielle und organisatorische Stellung erhalten bleiben, und die Umgestaltung muss unternehmerisch sinnvoll sein. Allerdings sorgt die Verweisungsklausel häufig für Rechtsstreitigkeiten und zusätzliche Belastungen.
Durch die Wahl der richtigen Versicherung Annahmewahrscheinlichkeit erhöhen
Selbständige haben oft größere Schwierigkeiten, überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Häufig geht bei ihnen das Verfahren nicht über die Antragstellung hinaus, weil die Versicherer strengere Kriterien anlegen als bei Angestellten. Zudem führt die Risikoeinschätzung beispielsweise bei handwerklichen Berufen immer wieder dazu, dass die Versicherung die Annahme des Kunden verweigert. Umgekehrt ist es für den Versicherungswilligen schwierig, den individuell passenden Vertrag zu finden, der genau auf die berufliche Situation abgestimmt ist und keine Klauseln mit Stolperfallen enthält. Deshalb ist es bei dieser Versicherungsart sinnvoll, eine professionelle Beratung hinzuzuziehen, um die richtige Wahl zu treffen.
3 Kommentare
Hallo,
der Artikel ist sehr interessan und informativ!
Mich interessiert allerdings, was man machen kann, wenn Versicherungen den Abschluss einer BU ablehnen? Bei meinem Mann ist das nämlich leider der Fall!
Hallo Karin,
falls keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann, gibt es einige Alternativen: Für Selbstständige und Menschen mit Risikoberufen gibt es z. B. den Erwerbsunfähigkeitsschutz, der günstiger ist als eine BU, bei dem der Versicherungsschutz aber erst greift, wenn der Betroffene fast gar nicht mehr arbeiten kann.
Eine private Unfallversicherung schützt im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung durch einen Unfall, aber nicht vor Erkrankungen. Menschen mit Risikoberufen oder Pflegebedürftige haben außerdem wieder das Problem, dass sie in vielen Fällen gar keinen Vertrag erhalten.
Eine weitere Alternative ist eine Dread-Disease-Versicherung gegen schwere Krankheiten. Mit ihr kann sich Ihr Mann gegen im Vorfeld festgelegte Krankheiten absichern. Diese Versicherungen können – auch abhängig vom Anbieter – sehr unterschiedlich ausgestaltet werden und sind in der Regel teurer als Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Alle diese Möglichkeiten decken nicht das ganze Spektrum einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab, können aber zumindest einen Teil des Risikos im Falle einer Berufsunfähigkeit eingrenzen.
Einige Versicherungen bieten inzwischen auch eine Art Kombinationsprodukt zwischen Schwere-Krankheiten-Vorsorge und Grundfähigkeitsversicherung an, das je nach Gesellschaft z. B. Körperschutzpolice genannt wird.
Diese Versicherungsform enthält zweierlei Leistungsvarianten: Erstens eine Rente, wenn der Versicherte in einer der im Vertrag aufgezählten Grundfähigkeiten (über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten) beeinträchtigt war oder voraussichtlich sein wird. Zweitens eine einmalige Kapitalzahlung, wenn der Versicherte an einer der im Vertrag aufgeführten schweren Krankheiten erkrankt ist. Bei dieser Form sollte aber ein besonders genauer Blick in die Bedingungen geworfen werden, da diese oftmals besser sind, wenn Bausteine separat abgeschlossen werden.
Beste Grüße
Caroline
Sehr informativer Artikel! Vielen Dank dafür.