Eine private Haftpflichtversicherung hat in Deutschland fast jeder. Wer versehentlich bei anderen einen teuren Schaden verursacht, will dafür schließlich nicht mit seinem Privatvermögen geradestehen. Berufliche Risiken sind allerdings nicht über die Privathaftpflicht abgesichert. Dabei besteht für IT-Freiberufler bei jedem Projekt die Gefahr, dass sie beim Kunden einen Schaden verursachen, für den sie persönlich haften. Oder dass Auftraggeber sie nach einem misslungenen Projekt auf Schadenersatz verklagen.
Im IT-Bereich sind die mit Abstand häufigsten Haftpflichtfälle sogenannte Vermögensschäden, das heißt rein finanzielle Schäden. Sie entstehen beispielsweise durch Programmier- oder Konfigurationsfehler, durch die Weitergabe virenbehafteter Daten oder versehentliches Löschen von Daten. Auch Wettbewerbsverstöße, Datenschutz- und Urheberrechtsverletzungen zählen dazu.
Die häufigsten Schadenersatzforderungen gegen IT-Freiberufler
Besonders häufig sind Schadenersatzforderungen gegen IT-Freiberufler wegen Vertragsverstößen, zum Beispiel bei Projektverzug. Geringfügige Ungenauigkeiten in der Planung oder der Kommunikation können bereits dazu führen, dass sie unabsichtlich gegen eine der vielen Klauseln und Geheimhaltungsverpflichtungen in ihrem Projektvertrag verstoßen.
Vor allem finanzielle Folgeschäden wie ein Umsatzausfall beim Kunden können schnell hohe Summen erreichen. Für solche Fälle benötigen Freelancer wie Programmierer, Software-Entwickler oder IT-Berater eine IT-Haftpflichtversicherung. Läuft etwas schief und tritt ein Versicherungsfall ein, prüft der Versicherer den Schaden. Dann wehrt er entweder unberechtigte Ansprüche im Namen des Versicherten ab oder zahlt den fälligen Schadenersatz. In beiden Fällen schützt die IT-Haftpflichtversicherung vor existenzbedrohenden finanziellen Konsequenzen. Denn bereits Anwalts- und Gerichtskosten können die finanziellen Reserven von Freiberuflern übersteigen.
Vorteile für IT-Experten und Auftraggeber
Bei Auftraggebern können IT-Freiberufler mit einer Haftpflichtversicherung punkten – schließlich dient sie auch dem Schutz des Auftraggebers. Dieser muss im Fall eines Schadens nicht darauf hoffen, dass das Vermögen des Freelancers ausreicht, um für die Kosten aufzukommen. Vor allem größere Auftraggeber fordern von freien Mitarbeitern und IT-Dienstleistern oft den Nachweis über eine bestimmte Versicherungssumme, um sich selbst abzusichern.
Aufgepasst: Darauf kommt es bei der IT-Haftpflichtversicherung an
Bei der Suche nach einer geeigneten Haftpflichtversicherung sollten IT-Experten neben dem Preis unbedingt auch auf den Leistungsumfang achten. Folgende Punkte sind dabei besonders wichtig:
Offene All-Risk-Deckung: Die IT-Haftpflichtversicherung sollte alle Risiken und typischen IT-Tätigkeiten abdecken, ohne eine einschränkende Aufzählung. Da sich das Tätigkeitsfeld von IT-Experten laufend verändert, muss der Versicherungsschutz entsprechend flexibel sein. Dies haben auch die Versicherer erkannt, weshalb eine offene All-Risk-Deckung seit etlichen Jahren gängig Praxis ist. Bei vielen Anbietern finden sich allerdings Ausschlussklauseln, nach denen einige Tätigkeiten explizit nicht versichert sind. Freiberufler sollten daher darauf achten, dass ihre berufliche Haftpflichtversicherung tatsächlich ihr komplettes Leistungs-Portfolio abdeckt.
Vermögensschäden inklusive Folgeschäden: Kern jeder IT-Haftpflichtversicherung sind Vermögensschäden. Werden beispielsweise im Zuge eines Software-Updates wichtige Kundendaten gelöscht, entstehen Kosten für die Datenwiederherstellung. Oft sind jedoch die daraus resultierenden Folgeschäden deutlich teurer, wenn etwa der Betrieb des betroffenen Unternehmens mehrere Tage stockt und unzufriedene Kunden kündigen. Freiberufler sollten daher sicherstellen, dass auch Folgeschäden wie Umsatz- und Reputationsverlust von der IT-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Projektverzögerungen: Ein klassisches Problem bei IT-Projekten sind Verzögerungen. Oft sind die Projektzeiträume knapp kalkuliert; kommt unvorhergesehen etwas dazwischen fehlt der Puffer und der IT-Dienstleister kann seine Leistungen nicht fristgerecht abschließen. Verzögerungsschäden sollten uneingeschränkt mitversichert sein.
Rechteverletzungen & vertragliche Haftung: Etliche Versicherer haben in den vergangenen Jahren ihre Leistungen ausgeweitet und decken nun bei der IT-Haftpflichtversicherung deutlich mehr Risiken ab als früher. Dazu zählen insbesondere Rechteverletzungen, z.B. Verletzungen von Persönlichkeits-, Marken-, Lizenz- oder Patentrechten. Besonders wichtig ist für IT-Freiberufler die Absicherung von Datenschutzverletzungen (Verstöße gegen die DSGVO) sowie der vertraglichen Haftung.
Cyber-Schäden: In Zeiten steigender Cyber-Kriminalität wird es auch für IT-Freiberufler immer wichtiger, Cyber-Drittschäden abzusichern. Schleust man versehentlich Malware bei einem Kunden ein, können die Auswirkungen immens sein. Eine gute IT-Haftpflichtversicherung deckt solche Risiken ab. Wer auch eigene Schäden durch Viren und Co. absichern will, kann zusätzlich eine Cyber-Versicherung abschließen.
Innovationsklausel: Von großem Vorteil ist eine Innovationsklausel in der IT-Haftpflichtversicherung. Diese besagt, dass der Versicherungsnehmer automatisch von künftig verbesserten Leistungen profitiert, ohne seinen Vertrag dafür stets aktualisieren zu müssen.