Zahnzusatzversicherungen stehen bei Freiberuflern mit gesetzlichem Krankenschutz ganz oben auf der Liste der interessanten Policen, denn wer viel im Kontakt mit Kunden steht, der möchte smart aussehen – und tolle Zähne mit einem strahlenden Lächeln gehören dazu.
Die Zahnzusatzversicherung lebt bei Freiberuflern natürlich auch davon, dass sie – wie alle gesetzlich Versicherten – eher auf dürftige Kassenleistungen angewiesen sind, wenn sie den Schutz nicht selbst in die Hand nehmen.
Was sind die relevanten Leistungsmerkmale?
Zahnzusatzversicherungen kommen vor allem bei Zahnersatz zum Tragen: Bis zu 90 Prozent der Kosten erstatten die privaten Zahnzusatzversicherungen nach Abzug des Kassenanteils – und das für Implantate genauso wie für die klassische Krone oder Brücke. Grundsätzlich gilt: Je mehr Leistungen erstattungsfähig sind, umso geringer ist der Eigenanteil des Freiberuflers. Weitere wichtige Leistungsmerkmale sind:
- Leistungen für Funktionsanalytik
Bei Schmerzen, die vom Gebiss ausgehen, kann der Arzt mit funktionsanalytischen Maßnahmen versuchen, die Ursache zu ermitteln. - Leistungen für Wurzelbehandlungen
Einige Zahnzusatzversicherungen tragen auch die Kosten für Wurzelbehandlungen. - Leistungen bei Paradontalbehandlungen
Wenn Parodontalbehandlungen abgedeckt sind, werden auch Maßnahmen am Zahnfleisch von der Zusatzversicherung erstattet. - Leistungen für Aufbissbehelfe und Schienen
Bei einer zu starken Belastung der Zähne („Knirschen“) kann eine Schiene oder ein Aufbissbehelf Abhilfe schaffen. - Fissurenversiegelung
Zur Vorbeugung gegen Karies gibt es sogenannte Fissurenversiegelungen. Sind die über die Zahnzusatzversicherung mitversichert, übernimmt die Versicherung die Kosten dafür. - Kostenübernahme für Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen)
Solche Kompositfüllungen werden oft eingesetzt, um eine möglichst einfache und zahnfarbennahe Versorgung der Lücke zu erreichen.
Zahnstaffel
Auch wenn die Erstattungssätze vieler Versicherer großzügig bemessen sind, werden sie durch die sogenannten Zahnstaffeln begrenzt. Das ist die Summe der Erstattungen, die in den ersten Jahren geleistet wird. Oft wirkt die Zahnstaffel für drei bis fünf Jahre und begrenzt die Leistungen auf Erstattungen zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Hier ist es wichtig, beim Vergleich für eine Zahnversicherung auf die Höhe der Erstattungen zu achten.
Wartezeiten beachten
Grundsätzlich sehen die Zahnzusatzversicherungen auch für Freiberufler die Option vor, dass ein Vertrag mit einer Wartezeit versehen wird. Leistungen gibt es dann erst nach Ablauf der Wartezeit, entstehen während dieser Wartezeit versicherte Behandlungsansätze, sind die in aller Regel nicht mitversichert.
Tipp: Manche Versicherer verzichten auf Ihr Recht zur Kündigung des Vertrages. Damit ist sichergestellt, dass Freiberufler nicht ohne Schutz dastehen, wenn sie zu Vertragsbeginn häufiger Leistungen in Anspruch nehmen und der Versicherer sie ggf. als „schlechtes Risiko“ einstuft.
Vorsicht bei Zahnzusatzversicherungen der gesetzlichen Kassen
Freiberufler bekommen übrigens oft über ihre gesetzliche Krankenkasse Zusatzversicherungen angeboten – und zwar mit einem Nachlass gegenüber dem normalen Preis. Aber Vorsicht: Eine durchschnittliche und teure Police wird mit Kassen-Rabatt nicht zu einer empfehlenswerten Versicherung. Lieber eine Versicherungsgesellschaft aussuchen, die ohnehin gute Leistungen zum fairen Preis anbietet.