Bring Your Own Device – anspruchsvoll aber effizienzsteigernd
Immer mehr IT-Mitarbeiter nutzen ihre privaten Endgeräte auch zu beruflichen Zwecken. „Bring Your Own Device“ (BYOD), so der gängige Ausdruck für diesen Trend, fördert flexibles und mobiles Arbeiten. Überdies ist es interessant für Mitarbeiter, die nicht nur privat, sondern auch dienstlich von ihren modernen, multifunktionalen mobilen Endgeräten profitieren möchten. Unternehmen steigern dadurch ihre Attraktivität und punkten gerade bei hochqualifiziertem Personal mit Freizügigkeit in diesem Bereich.
So verlockend die innovativen Möglichkeiten sind, so anspruchsvoll ist ihre technische und rechtliche Umsetzung. Bisher übliche Restriktionen und Paradigmen müssen überwunden werden. Die technologischen und rechtlichen Aspekte und Lösungen sind eng verwoben. Um Risiken für das Unternehmen und das Management zu vermeiden und den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich.
Im ersten Teil dieses Beitrags gehen wir auf die technisch-organisatorische Seite ein:
Zweifellos, das Client-Universum in Unternehmen wird sich in den nächsten Jahren komplett verändern. Diese Wende begann 2010: Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Infrastrukturen durch möglichst standardisierte Clients (Desktop, Notebook etc.) geprägt. Aktuelle Studien weisen auf eine wachsende Vielfalt der Clients im gesamten Unternehmen hin. Für die IT-Abteilung birgt diese Entwicklung zum einen die Chance, innovativ und zukunftsweisend zu agieren. Andererseits beinhaltet sie aber auch das Risiko, von neuen Technologien und Betriebsformen überrollt zu werden und die gebotenen Sicherheitsstandards nicht mehr einhalten zu können.
Wie so oft bei neuen technologischen oder organisatorischen Themen tun die meisten Unternehmen gut daran, sich den Hype von Anbietern und Medien nicht zu eigen zu machen.
Folgende Eckpunkte können als gesetzt gelten:
Ein BYOD-Ansatz ist in der Regel bei mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze möglich. In der Produktion ist er meist ausgeschlossen, ebenso in der Entwicklung, es sei denn, ein Mitarbeiter möchte seine eigene Workstation mitbringen.
- Notwendige Investitionen für einen effizienten und sicheren Betrieb sind zu klären
- Virtualisierungslösungen
- MDM-Lösungen
- HelpDesk
- Der Nutzen von BYOD innerhalb der Fachabteilungen ist offensichtlich
- Effizienteres Arbeiten
- Längeres Arbeiten
- Umsatzerhöhung
- Kostensenkung
- ROI Betrachtung (Kosten/Nutzen) – sie ist in der Regel betriebswirtschaftlich positiv
Sicher wird es Unternehmen geben, die schnell feststellen, dass ein solches Projekt unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für sie keinen Sinn macht. Andere werden zu positiven Resultaten kommen. Diese müssen im nächsten Schritt dann entscheiden, ob der Betrieb der Mitarbeitergeräte in Eigenregie oder durch einen Dienstleister bewerkstelligt werden soll.
Bevor Unternehmen offensiv in Richtung „Bring Your Own Device“ gehen, sollten folgende technologische und organisatorische Themen geklärt sein:
- Ist ein Anreizsystem definiert?
- Anreiz über Geld
- Anreiz über nichtmonetäre Vorteile
- Anreiz über die Wahlfreiheit bei den Geräten
- Ist die Kommunikation definiert und abgestimmt?
- Zielgruppe
- Zeitraum
- Abstimmung mit allen notwendigen Stellen (Management, HR, Betriebsrat, Vertrauensleute)
- Sind Betrieb und Wartung geregelt?
- Kein Support (kaum haltbar)
- Voller Support
- Support bis zur Virtualisierungsschicht
- Gibt es eine Ersatzlösung für beschädigte oder verlorene Geräte?
- Ist der Zugriff auf die Unternehmens-IT und die Backend Systeme geregelt?
- Über das Internet (über Virtualisierungslösung / Frontend oder Web-Interface)
- Anmeldung im Corporate Network (aus Sicherheitsgründen eher nicht tragbar)
- Über ein VPN über Internet und LAN
Sind diese Themenkomplexe definiert und abgestimmt und ist die wirtschaftliche Betrachtung positiv, spricht aus technischer Sicht nichts gegen die Einführung eines „Bring Your Own Device“ Modells.
In Teil 2 dieses Beitrags werden in Kürze die rechtlichen Aspekte eines BYOD-Ansatzes behandelt.