Ein gesunder Geist und Körper als Voraussetzung und Garant für ein erfolgreiches Unternehmen.
Der Existenzgründer geht das Risiko des unternehmerischen Erfolges ein, gegen welches er sich nicht versichern kann. Hierbei liegen wirtschaftliches, betriebliches Risiko und der Erfolg dicht beieinander. Es ist klar, dass dem Existenzgründer zunächst und hauptsächlich das wichtigste Ziel am Herzen liegt, nämlich sich und sein Unternehmen am Markt zu präsentieren und als stabile Größe zu etablieren.
Kein Sparen zu Lasten der Gesundheit!
Gerade in der Phase der Gründung des Unternehmens müssen die Kosten gering gehalten werden, so dass es einer genauen Abwägung bedarf, welche Versicherungen notwendig und erforderlich sind, um sich gegen Schäden, welche die Arbeit im Unternehmen (betriebliche Versicherungen) beeinträchtigen, abzusichern. Für einige Tätigkeitsfelder und/oder Tätigkeitsausführungen sind Pflichtversicherungen vorgeschrieben (zum Beispiel: für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare und Rechtsanwälte). Oftmals wird zugunsten des Unternehmers die persönliche Absicherung des Existenzgründers nicht ausreichend beachtet, obwohl es gerade der Existenzgründer ist, der sämtliche Belange und Innovationen des Unternehmens und damit seiner eigenen Zukunft in den Händen hält. Darum ist der Existenzgründer, natürlich auch jeder andere Unternehmer, gut beraten, die persönliche Absicherung, wie zum Beispiel gegen Krankheit und die Sicherstellung der Altersvorsorge sowie die Absicherung der Familie, nicht zu vergessen. Als ein Grund für die Vernachlässigung wurde und wird oftmals wirtschaftlicher Druck, also ein Verzicht auf Krankenversicherung bzw. Reduzierung des Versicherungsumfangs auf ein Minimum als Sparmaßnahme, angegeben.
Krankenversicherungspflicht für Existenzgründer
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist eine Krankenversicherungspflicht für die gesamte Wohnbevölkerung eingeführt worden. Diese wurde im Jahre 2007 ge-startet und ist am 01. Januar 2009 vollumfänglich in Kraft getreten. Personen, die der Privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, unterliegen seit dem 01. Januar 2009 ebenfalls der Versicherungspflicht. Grundlage ist, dass jeder in den Genuss einer Krankenversicherung kommen soll. In diesem Fall kann die gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung grundsätzlich als ein vernünftiges Druckregularium angesehen werden.
Einem Existenzgründer steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, dass er sogenanntes freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist bzw. wird. So er aber nicht freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, bleibt ihm nur die private Krankenversicherung zur Absicherung von Krankheitskosten. Hierzu zählen exemplarisch ärztliche Untersuchungen und Beratungen, medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Arzneimittelkosten uvm. Ausführliche Informationen zur privaten Krankenversicherung sind auf der Existenzgründerplattform ixpro.de zu finden.
Zusätzlicher Schutz
Mit einer zusätzlichen Krankenhaus-/Tagegeldversicherung können bei stationärer Behandlung des Patienten verschiedene weitere Nebenkosten bzw. Ausfälle abgesichert werden. Dies ist insbesondere für einen Selbständigen / Freiberufler sinnvoll, weil in der Regel kein Rückgriff auf Krankengeld besteht, so dass Verdienstausfälle bei Erkrankung des Unternehmers/Existenzgründers, unabhängig wo die Behandlung erfolgt – im Krankenhaus, zu Hause, Rehabilitationsmaßnahmen, Kuraufenthalte – durch eine Krankenhaustagegeldversicherung abgefangen werden. Hier sollte der Unternehmer offen für eine entsprechende Absicherung sein, denn die körperliche Unversehrtheit liegt nicht immer in der eigenen Lebensführung, sondern ist von vielen äußeren Faktoren abhängig, die über ein gesundes Lebensniveau hinausgehen. Man denke hier nur an den unverschuldeten Verkehrsunfall, Sportunfall, Unfälle im Haushalt, aber auch die nicht kalkulierbaren Risiken, sich mit Infektionskrankheiten anzustecken, organische Erkrankungen und so weiter.
Auch für den Fall, dass der Existenzgründer/Unternehmer Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist, besteht die durchaus sinnvolle und zweckmäßige Möglichkeit, Zusatzleistungen zum Beispiel mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung zu erlangen bzw. abzusichern. Zusatzleistungen können sein, zum Beispiel das Anrecht auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztanspruch, privatärztliche Behandlung, besondere Medikationen, alternative Behandlungsmethoden u.a.
Die hier erfolgten ersten Hinweise können grundsätzlich nicht die individuelle Beratung ersetzen. Auskünfte rund um den Versicherungsschutz erhalten Existenzgründer durch Inanspruchnahme fachkundiger Versicherungsberater.
3 Kommentare
In Ihrem Artikel haben Sie leider vergessen, dass es sich bei dem deutschen Krankenkassensystem um ein aufgeblähtes, überteuertes und verlogenes System handelt, welches immer wieder von Korruptionsskandalen und Vetternwirtschaft und Milliardengewinnen von sich Reden macht. Als Unternehmer ist es eine enorme Belastung 650 EUR monatlich und mehr für eine Minimalversorgung zu berappen. Die gesetzliche Verpflichtung ist vergleichbar mit der GEMA Gebührenordnung. Beide gehen an der Realität vorbei. Sie vergaßen die Zwangsmaßnahmen und Strafen zu erwähnen und wie man diese durch Privatversicherung im Ausland umgehen kann. Deutschland ist eine Steuerhölle und die Ausweitung im Gesundheitswesen ist zwar eine logische Konsequenz, aber schadet alle Existenzgründer. Kein Wunder also warum Deutschland nicht nur für ausländische Fachkräfte unattraktiv bleibt. Diese bevormundung durch den Staat hat leider in der BRD Tradition, und beisst sich gehörig mit kreativen, freidenkenden und Köpfen, die versuchen Unternehmen aufzubauen.
Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Das Krankensystem bietet schon lange Anlass zu Diskussionen, das ist bekannt, jedoch nicht Thema des Artikels. Der Artikel beschäftigt sich nicht mit dem Politikum des Krankenkassensystems als solchem, sondern mit der Notwendigkeit einer Absicherung der eigenen Gesundheit des Unternehmers und Freiberuflers. Hierbei, bei allen auch parallel bestehenden Problemen, ist es richtig, dass ein gesetzliches Zwangsinstrumentarium für eine Grundabsicherung geschaffen wurde. Es ist eine Tatsache, dass von einigen Existenzgründern, Unternehmern und Freiberuflern zu Lasten der eigenen Gesundheit bzw. Vorsorge, dem wohl wichtigsten Gut eines jeden Menschen, gespart und schlichtweg in der Hoffnung nicht zu erkranken oder sonstig aus medizinischer bzw. rehabilitativer Sicht hilfebedürftig zu werden, eine notwendige Absicherung, welchem Umfangs auch immer, nicht wirklich betrieben wird. Die Zwangsmaßnahmen, insbesondere die Abforderung von Bußgeldern im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren, sind in der Tat, auch aus meiner Sicht überdenkenswürdig, dies liegt aber in der Hand der der gesetzgebenden Legislative.
Uwe Merten
Ein Freiberufler hat es schon nicht einfach. Gerade am Anfang wo kaum oder nur geringe Einnahmen erzielt werden, fällt es vielen schwer die Beiträge für die Krankenversicherung aufzutreiben. Das dann junge Unternehmer in Ihrer Startup Phase bei Zahlungsschwierigkeiten auch noch zusätzlich mit Mahngebühren und Bußgeldern belangt werden halte ich für grenzwertig. Aber davon nicht genug vielleicht kommt demnächst auch noch die geplante Altersvorsorgepflicht.