Wenn Freiberufler in der GKV krankenversichert sind, ist ergänzende Vorsorge manchmal ”nur” sinnvoll, oft aber sogar existenziell. Welche Versicherungen wichtig sind und worauf es beim Abschluss ankommt, das erfahren Sie hier.
Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherungen leisten bei Krankheit ab dem versicherten Tag einen Einkommensersatz in Höhe des versicherten Tagessatzes. Besonders wichtig für Freiberufler, denn anders als Angestellte bekommen sie keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Absicherung ist für gesetzlich versicherte Freiberufler deshalb auch unerlässlich, weil das wegfallende Einkommen mit der Krankentagegeldversicherung kompensiert wird.
Kosten: Einen Tagessatz von 100 Euro können Freiberufler mit 30 bis 40 Jahren Einstiegsalter ab Monatsbeiträgen von 70 Euro aufwärts absichern.
Das Fazit: Ein unerlässlicher Schutz für alle Freiberufler, die auch im Krankheitsfall von Ihrem Einkommen(sersatz) leben müssen.
Auslandskrankenversicherung
Grundsätzlich stehen ja die gesetzlichen Kassen im Rahmen von Sozialversicherungsabkommen gerade innerhalb der EU und EWR für medizinisch notwendige Behandlungen ein. Allerding ist je Art der Behandlung der Honorarrahmen der Kassen schnell überschritten und in manchen Regionen wie etwa in den USA gelten die Abkommen nicht. Hier sind Freiberufler immer Selbstzahler beim Arzt! Und eine OP in einer Spezialklinik in den USA kann schnell Kosten in Höhe eines Kleinwagens produzieren. Eine Auslandskrankenversicherung leistet für dann für Krankenhausaufenthalte und notwendige Operationen, medizinisch notwendige Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Kosten für Heil- und Hilfsmittel vor Ort und ggf. sogar für den Rücktransport bei schwerer Erkrankung.
Kosten: Der Schutz kostet meist kaum mehr als 20 Euro im Jahr!
Das Fazit: Sinnvoll und wirtschaftlich existenziell ist die Auslandsreisekrankenversicherung bei Reisen vor allem außerhalb der EU, weil Freiberufler sonst ohne Schutz dastehen.
Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherungen gehören sicherlich nicht zu den existenziellen Policen, können aber unerwartete Mehrausgaben vor allem für Zahnersatz sehr gut kompensieren. Anlass für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist in der Regel der Wunsch nach Kostenübernahme für Zahnersatz, aber auch Zahnbehandlungen außerhalb der Regelversorgung (z. B. Wurzelbehandlungen) sowie Prophylaxe-Maßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen können von der Zahnzusatzversicherung übernommen werden. Die optimale Zahnzusatzversicherung für Freiberufler sollte dabei die Kosten für eine privatärztliche Behandlung erstatten – Erstattungssätze von 70 bis zur vollen Kostenübernahme mit 100 Prozent sind möglich.
Kosten: Effektiver Schutz ist ab ca. 20 Euro monatlich zu haben.
Das Fazit: Sinnvoll ist der Schutz vor allem für gesetzlich versicherte Freiberufler, die eine höherwertige Zahnversorgung wünschen.
Krankenhauszusatzversicherung
Wenn man – ernsthaft erkrankt – stationär eingewiesen wird, ist immer der diensthabende Arzt im nächstgelegenen Krankenhaus der zuständige Behandler. Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht den Versicherten dagegen
- freie Krankenhauswahl mit freier Wahl des Behandlers,
- Komfort-Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- vor- und nachstationäre Betreuung,
- ambulante Operationen als Privatpatient.
Mit einer ausgezeichneten Krankenhauszusatzversicherung werden die Mehrkosten für Wahlleistungen abgedeckt und auch höhere Arzthonorare als Privatpatient getragen.
Kosten: Tarife mit Altersrückstellungen und damit dauerhaft günstigen Beiträgen kosten ab 30 Euro monatlich aufwärts.
Das Fazit: Sinnvoll ist der Schutz vor allem für gesetzlich Versicherte, die bei einem Krankenhausaufenthalt die Rahmenbedingungen der Behandlung selbst bestimmen wollen.
Ambulante Zusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherungen sehen für Freiberufler Leistungen in den verschiedensten medizinischen Bereichen vor, unter anderem für …
- Heilpraktikerbehandlungen und alternative Medizin,
- privatärztliche Versorgung im ambulanten Bereich,
- Kostenerstattung für Sehhilfen, sog. Brillenversicherungen, oft in Verbindung mit weiteren Leistungen,
- Ergänzungsleistungen bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips in der GKV.
Je nach Vertragsgestaltung und Alter des Vertrages werden heilkundliche Behandlungen bis zu 2.000 Euro über zwei Jahre erstattet – für Brillen und Sehhilfen allgemein gibt es Zuschüsse im Bereich von 150 bis 500 Euro alle 12 bis 36 Monate. Interessant sind ambulante Zusatzversicherungen auch bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips durch den Freiberufler: In dem Fall werden ärztliche Behandlungen vom Arzt privat abgerechnet. Der Freiberufler bekommt den Kassenanteil der GKV als Zuschuss und versichert die Restkosten mit einer ambulanten Police.
Kosten: Je nach Umfang der Erstattung variieren die Tarife stark – es gibt Schutz für deutlich unter 20 Euro im Monat, Premium-Tarife oder Tarife für das Kostenerstattungsprinzip erreichen aber auch schnell dreistellige Beitragssummen.
Das Fazit: Eine ambulante Zusatzversicherung ist immer dann eine gute Wahl, wenn Wert gelegt wird auf alternative Behandlungsmethoden, die die Kassen nicht tragen ode für Brillenträger, die regelmäßig neue Sehhilfen haben möchten.
GKV-Versicherte ohne Wechsel in die private Krankenvollversicherung privatärztlich behandelt werden möchten.
Vorsicht, Gesundheitsfragen!
Alle Zusatzversicherungen für Freiberufler sehen Gesundheitsprüfungen vor – bei Zahnversicherungen erstrecken die sich vor allem auf fehlende Zähne und anstehende Behandlungen, bei allen anderen Zusatzversicherungen – ausgenommen Auslandskrankenversicherungen – findet eine umfassende Gesundheitsprüfung statt. Interessant kann in diesem Zusammenhang eine betriebliche Krankenversicherung sein, die es Freiberufler mit Mitarbeitern gibt. Diese betrieblichen Lösungen verzichten auf Gesundheitsprüfungen und ermöglichen zum Teil sogar die Mitversicherung von Familienangehörigen.