Die Hausratversicherung schützt die gesamte Einrichtung Ihres Zuhauses gegen Schäden, die zum Beispiel durch einen Brand oder Einbruch entstehen – und geschützt werden muss natürlich auch die Einrichtung eines Freiberuflers, der im Home-Office arbeitet. Dabei gibt es einiges zu beachten.
Home-Office überhaupt mitversichert?
Wer in den eigenen vier Wänden als Freiberufler tätig ist, wird in aller Regel seine Arbeitsgeräte über die Hausratversicherung mit absichern können, wenn er lediglich eine Arbeitsecke hat, von der aus Aufträge erledigt werden. Denn „Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe dienen“ werden wie sonstiger Hausrat betrachtet und sind entsprechend mitversichert. Wer hingegen ein separates Arbeitszimmer nutzt, der muss schon genau hinschauen. Denn solche Arbeitsbereiche sind meist nicht automatisch mitversichert. Mal reicht es schon für den Ausschluss, wenn Publikumsverkehr herrscht, mal ist der Schutz über die reguläre Police nicht mehr möglich, wenn das Arbeitszimmer einen separaten Eingang hat. Es muss demnach individuell geklärt werden, was noch zum versicherten Hausrat gehört und was nicht. Meist kann ein Gespräch mit dem eigenen Makler helfen, den Umfang des Versicherungsschutzes zu bestimmen. Fast alle Versicherer ermöglichen zudem natürlich den Einschluss des Home-Offices in die Hausratversicherung gegen eine zusätzliche Prämie.
Die richtige Versicherungssumme ermitteln
Wichtig ist bei der Hausratversicherung auch die richtige Versicherungssumme (hier vergleichen), wenn der Hausrat im Home-Office mitversichert ist. Die meist vorgegebenen 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter können vor allem dann zu gering sein, wenn teures Equipment mitversichert wird. Sinnvoll ist es dann, den Wert des eigenen Hausrats inklusive Equipment selbst zu überschlagen und sich entsprechend zu versichern. Denken Sie dann aber daran, die Summe ggf. anzupassen, wenn die Einrichtung oder Ausstattung im Home-Office erweitert wird.
Auf Selbstbeteiligung verzichten
Gerade mit einem gut ausgestatteten Home-Office ist die Hausratversicherung alles andere als günstig. Da erscheint es attraktiv, die Prämie dadurch zu senken, dass eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart wird. Allerdings spart auch ein größerer Selbstbehalt von 500 Euro pro Schadensfall selten mehr als ein paar Euro im Jahr. Das lohnt sich in aller Regel nicht.
Elementar-Schutz nicht vergessen
Heikel sind die Gefahren durch sogenannte Elementarschäden wie Hochwasser oder Schneedruck. Verzichten Sie nicht auf diesen wichtigen Schutz, auch wenn gerade in Hochwassergebieten oft saftige Zuschläge fällig werden. Sie bekommen sonst im Ernstfall nicht einen Cent Schadensersatz, wenn zum Beispiel bei einem Hochwasser Ihr Equipment für die freiberufliche Tätigkeit auf der Strecke bleibt.
Hausratversicherung: Kosten als Betriebsausgaben?
Wer im Home-Office seinen beruflichen Mittelpunkt hat, der kann die Kosten für das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Absetzbar ist bei der Hausratversicherung der auf das Home-Office entfallende Teil, wenn es nur eine gemeinsame Hausratversicherung für das gesamte Objekt gibt. Bei 150 qm Gesamtfläche in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung sorgt ein Home-Office von 20 qm dafür, dass 13,33 % aller Kosten absetzbar sind. Beachten Sie: Die Grundfläche wird nur dann voll angerechnet, wenn die Stehhöhe mehr als 2 Meter beträgt. Bei einer Stehhöhe zwischen 1 und 2 Metern wird die halbe Grundfläche angerechnet, bei weniger als 1 Meter gar nichts. Gar nicht mit einberechnet werden Dachboden und Keller, wenn die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden sowie Vorratsraum, Abstellräume und Treppen. Legen Sie bei der Berechnung – wenn vorhanden – die Planungszeichungen der Immobilie zugrunde oder dokumentieren Sie die Grundflächen selbst.
3 Kommentare
Sehr geehrter Herr Mest,
mich würde interessieren, ob ich wirklich einen Elementarschutz bei einer Hausratversicherung brauchen, wenn ich diesen Baustein schon z.B. bei einer Wohngebäudeversicherung versichert habe? Zahlt dann nicht eh die Gebäudeversicherung, wenn Sachen durch solche Umstände kaputt gehen?
Mit freundlichen Grüßen
L. Meier
Moin,
die Wohngebäude zahlt nur füpr die versicherten Elementarschäden am Gebäude, nicht am Hausrat.Geht also z. B. ein PC durch einen Elementarschaden zu Bruch, dann zahlt das nicht die Wohngebäude-Versicherung!
Grüße
Oliver Mest
Sehr hilfreich, vielen Dank für diesen gut zusammengefassten Artikel. Ein wichtiger Tipp vor dem Abschluss einer solchen Versicherung bzw. Hausratsversicherung sich über die Preis-/Leistung gut zu informieren. Wie schon Oliver sagte eine Wohngebäudeversicherung übernimmt nur Schäden am Gebäude selbst.
Mit freundlichen grüßen
Sandra F.