Im ersten Teil (http://www.freiberufler-blog.de/?p=1556) dieser Serie ging es um die Frage, wie die jeweiligen Systeme grundsätzlich finanziert werden. Heute werden wir näher betrachten, wie die gesetzliche und die private Krankenversicherung mit den steigenden Ausgaben im Gesundheitsbereich umgehen.
Steigende Kosten im Gesundheitswesen und Gegenmaßnahmen
Mit der Tatsache, dass die Ausgaben im Gesundheitswesen beständig steigen, haben beide Systeme zu kämpfen. Einer der Auslöser ist der echte medizinische Fortschritt, aber natürlich möchte jeder der Beteiligten (Ärzte, Pharmaunternehmen, Krankenkassen usw.) sein Stück vom Kuchen. Sparmaßnahmen sind zwar reichlich vorhanden, aber die Durchsetzung oft schwierig. Noch mehr für die privaten Krankenversicherungen, die sich nicht eben mal ein passendes Gesetz dazu basteln kann… Bleiben also zwei Möglichkeiten: Die Leistungen in anderen Bereichen zu reduzieren und/oder die Einnahmen zu erhöhen.
Keine einseitigen Leistungskürzungen in der privaten Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung kann dabei die Option, die Leistungen zu reduzieren, nicht nutzen. Denn hier wird zwischen Ihnen und der Gesellschaft ein Vertrag mit festgelegten Leistungen geschlossen, der nicht einfach einseitig geändert werden kann. Neben anderen Maßnahmen, die im nächsten Teil noch ausführlicher besprochen werden, bleiben hier also nur zum einen eine realistische Anfangskalkulation und entsprechende Anpassungen. Hier kommt es auch immer wieder einmal zu unrühmlichen Sprüngen, von denen manche hausgemacht, andere von der privaten Krankenversicherung nicht zu beeinflussen sind. Auf längere Sicht und um direkten Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben die Anpassungen jedoch noch im Rahmen.
Steigender Beitrag und sinkende Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Denn mit den seit Jahren steigenden Beitragssätzen gehen in der gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßige Leistungskürzungen einher. Am auffälligsten sind die Auswirkungen der letzten Sparrunde beim Zahnarztbesuch. Die Leistungen für Zahnersatz wurden aus dem gesetzlichen Katalog ausgegliedert, erst aus dem Beitragssatz herausgerechnet und als Entgegenkommen an die mit Stellenabbau drohenden Arbeitgeber allein dem Versicherten, also Ihnen, wieder draufgeschlagen. Gleichzeitig wurden die Erstattungen durch die Einführung von Fallpauschalen reduziert. Wenn Ihnen Ihr Zahnarzt also vor solchen Maßnahmen eine mit ‚IGL‘ überschriebene Broschüre in die Hand drückt, hat das leider nichts mit dem possierlichen Tierchen in der bayrischen Schreibweise, sondern mit Ihrem Geld zu tun. Gemeint sind damit nämlich ‚Individuelle Gesundheitsleistungen‘, also Maßnahmen, welche die Grundversorgung überschreiten, von der Krankenkasse daher nicht erstattet werden und somit bei Inanspruchnahme von Ihnen selbst bezahlt werden müssen. Auch in anderen Bereichen gibt es bereits ‚IGL‘ und andere Formen der Zuzahlungen und Kürzungen wie z.B. bei den Medikamenten, Erstattungen für Brillen usw.
Erfreulich und problematisch zugleich: Wir werden älter
Das Hauptproblem für die zukünftige Finanzierung des Gesundheitswesens ist die an sich erfreuliche Tatsache, dass die Menschen älter werden als früher. Nun steigen die Ausgaben für einen Versicherten leider massiv mit dem Alter an. Auf der Ausgabenseite können Sie die damit direkt verbundenen Kostenprobleme kaum bewältigen – oder wollen Sie in einer Gesellschaft leben (oder dort versichert sein), die einem Patienten ab einem gewissen Alter besonders teure Behandlungen verweigert und sich damit zum Scharfrichter erhebt?
Maßnahmen zur Beitragsentlastungen im Alter in der PKV
In der PKV werden zu diesem Zweck Rückstellungen gebildet. Ein Teil ist dabei bereits in der Tarifkalkulation enthalten. Ein zweiter Teil hat der Staat den Versicherungen per Gesetz vorgeschrieben, daher müssen auf die wesentlichen Tarife 10% Zuschlag erhoben werden. Trotzdem ist das steigende Durchschnittsalter einer der wesentlichen Faktoren für Beitragsanpassungen, da in diesem Fall nicht nur höhere Kosten einkalkuliert, sondern eben auch höhere Rückstellungen gebildet werden müssen. Auch Sie selbst können zumindest Ihre langfristige Beitragsentwicklung mit beeinflussen, indem Sie sich bereits beim ersten Mal, spätestens aber bei einem möglichen Wechsel ausreichend Gedanken bei der Auswahl einer Gesellschaft machen. Dann erhöhen sich die Chancen deutlich, dass die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben. Wechseln Sie dagegen alle Jahre, verlieren Sie immer einen Teil der Rückstellungen, steigen mit jeweils höherem Alter bei der neuen Krankenversicherung ein und haben demnach immer weniger Zeit, sich ein Polster aufzubauen.
Doppelte Belastung in der GKV durch längere Lebensdauer
In der GKV wirkt sich die demographische Entwicklung sogar noch gravierender aus – denn zu den höheren Ausgaben für ältere Menschen und deren steigenden Anteil an der Bevölkerung kommen noch sinkende Einnahmen durch deren geringere Einkünfte (Altersrente). Dies ist im jetzigen Beitragssatz aufgrund des Umlageverfahrens mit genau 0% berücksichtigt.
Zwischenfazit
Klar ist, dass die Ausgaben für das Gesundheitswesen in Zukunft weiter steigen werden. Dies gilt für die PKV und GKV gleichermaßen. Während in der PKV aber zumindest Rückstellungen gebildet werden und Sie die Entwicklung zumindest in kleinerem Umfang selbst beeinflussen können, besteht diese Möglichkeit in der GKV nicht. Als sicher kann gelten, dass es hier zu weiteren Leistungskürzungen kommen wird. Wenn Sie also auch im Alter die gewohnten Behandlungen in Anspruch nehmen wollen, werden Sie mehr Leistungen aus eigener Tasche zahlen müssen. Selbst bei der Ausgangslage einer kostenlosen Familienversicherung kann sich ein Blick auf die PKV lohnen. Dies gilt zumindest, wenn man den Umstand schätzt, dass die Leistungen dort nicht einfach gestrichen werden können.
Wo die Leistungsunterschiede der beiden Systeme konkret liegen, werden wir im nächsten Teil der Serie näher betrachten.
10 Kommentare
Gefaellt mir sehr der Blog. Tolle Themenwahl.
Man hätte noch erwähnen können, dass das Zurückwechseln oft schwer wird.
Hallo Miriam,
ich hätte gerne noch einiges mehr als das erwähnt. 😉
Es ist im ersten Teil mit dem Hinweis angedeutet, dass man sich für diese möglicherweise lebenslange Entscheidung genug Zeit nehmen soll. Dein Hinweis ist dazu eine gute Ergänzung, denn in der Tat ist der Wechsel zurück in die GKV nur unter besonderen Umständen und nach dem 55. Lebensjahr gar nicht mehr möglich.
Sehr guter Artikel! Wann kommt Teil drei?
Hallo Lisa! Erst einmal vielen Dank für Dein Feedback!
Teil 3 ist bereits veröffentlicht. Finden kannst Du ihn hier: http://www.freiberufler-blog.de/?p=1829
Und wie sieht es mit der Krankenversicherung im Rentenalter aus? Jetzt kann ich die 600 Euro für die PKV ja noch zahlen, wie soll ich aber die Krankenversicherung zahlen wenn ich 1000 Euro im Monat Rente bekomme? Miete muss ich auch noch zahlen.
Die Krankenversicherung im Rentenalter ist grundsätzlich ein Problem, das sich nicht einfach lösen lässt – egal, ob GKV oder PKV. Angesichts der Kostensteigerungen, der demografischen Entwicklung (mehr Rentner) und der Abhängigkeit der Beitragseinnahmen von der konjunkturellen Entwicklung muss es in der GKV zwangsläufig weiterhin zu steigenden Beiträgen oder Leistungskürzungen kommen – realistischer Weise zu beidem. Daran würde auch eine ‚Bürgerversicherung‘ nichts ändern. Sie können also wählen, ob Sie bei finanziellen Engpässen im Ruhestand zukünftig eine Grundversorgung der GKV in Anspruch nehmen und auf weitergehende, kostenpflichtige Behandlungen verzichten (müssen) oder irgendwie den Beitrag für die PKV auftreiben (und zur Not die Leistungen reduzieren). Für die PKV spricht, dass hier wenigstens gesetzliche und individuelle Altersrückstellungen getroffen werden, die den Beitrag im Rentenalter sehr positiv beeinflussen können. Je früher Sie sich für die (richtige) PKV entscheiden und je länger Sie dort bleiben, desto besser. Vielen ist auch nicht klar, dass bei einem freiwilligen Mitglied der GKV im Rentenalter alle Einkünfte zur Ermittlung des Beitrags berücksichtigt werden. So groß ist der Beitragsunterschied zur PKV dann in vielen Fällen nicht.
Wem dies zu unsicher ist, bleibt in der GKV. Diese Empfehlung geben wir auch öfter in der Beratung. Die PKV ist nicht für jeden das Richtige und Sie müssen mit der Entscheidung leben und sich wohl fühlen. Man sollte sich nur vorher damit auseinandersetzen.
Viele Grüße,
Timm Wiebe
Ganz toller Artikel. Ich freue mich auf weitere Beiträge dieser Art.
Eine Ergänzung noch zu den Beiträgen:
die GKV berechnet bei Freiberuflern gerne den Höchstsatz.
Und behält den dann auch! Selbst wenn das tatsächliche Einkommen geringer ausfallen sollte, darf die GKV laut Sozialgesetzbuch keine Rückerstattung vornehmen.
Umgekehrt muss bei zu geringen Beiträgen die Differenz natürlich erstattet werden.
Also lieber ein geringes Einkommen angeben und nachzahlen!
In der Praxis hilft dabei nur die Vorlage der Bescheinigung zur EkSt-Vorauszahlung.
Mein Finanzamt war so nett die Vorauszahlung auf 0 zu senken.
Hallo Peter,
vielen Dank für die hilfreiche Ergänzung!
Timm Wiebe