Die Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ zählt auch für Freiberufler zu den wichtigsten Policen überhaupt, denn eine gesetzliche Absicherung besteht in vielen Fällen selbst bei Erwerbsunfähigkeit nicht. Die Arbeitskraft ist aber das größte Vermögen des Freiberuflers und sollte entsprechend geschützt sein.
Existenzfalle Berufsunfähigkeit – Ausweg Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei einer Berufsunfähigkeit steckt der Freiberufler in der Falle: Bei einem längeren Ausfall ist die Existenz der gesamten Unternehmung bedroht, da kein Geld für einen Ersatz vorhanden ist. Dazu kommt, dass vor allem spezialisierte Freiberufler kaum eine Möglichkeit haben, einfach in einen anderen Beruf zu wechseln, um dort mit der Hypothek einer Berufsunfähigkeit den Lebensunterhalt verdienen zu können. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler ist deshalb aus zwei Gründen existenziell: Zum einen sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung das Einkommen des Freiberuflers, zum anderen versetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung den Freiberufler in die Lage, seine betrieblichen Fixkosten wie Miete auch dann zu tragen, wenn er – sei es auch nur vorübergehend – nicht in der Lage ist, selbst für Umsatz zu sorgen.
Risiko Verweisung
In allen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist das Verweisungsrecht der Versicherungsgesellschaft ein Stolperstein für Freiberufler: Denn eine Verweisung ist immer dann möglich, wenn eine betriebliche Umorganisation oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes dazu führen würde, dass der Freiberufler noch weiter in seinem Unternehmen arbeiten könnte. Seine finanzielle und organisatorische Stellung muss ihm dabei zwar erhalten bleiben, und die Umorganisation muss auch betrieblich sinnvoll sein, ohne den Unternehmer wirtschaftlich zu sehr zu belasten: Aber trotzdem sorgt die Verweisungsklausel immer wieder für gerichtliche Auseinandersetzungen. Hier sollte darauf geachtet werden, wie die Verweisungsklausel formuliert ist – ein guter Berater kann einen Vertrag finden, bei dem die Klausel Freiberufler-freundlich formuliert ist.
Versicherungssumme beachten
Gerade junge Freiberufler legen sich oft auf eine zu geringe Berufsunfähigkeitsrente fest – vor allem, um die Prämie günstig zu halten. Wer als Freiberufler diese durchaus nachvollziehbare Strategie verfolgt, sollte jedoch einen Vertrag wählen, der eine Nachversicherungsgarantie vorsieht – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit besteht die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsrente später anheben zu lassen, ohne dass die Berufsunfähigkeitsversicherung diese Anhebung aus gesundheitlichen Gründen ablehnen bzw. einen Risikozuschlag erheben darf.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Vergleich nicht vergessen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss viele Komponenten enthalten – entscheidend ist aber natürlich auch immer die monatliche Prämie. Die Liste sehr guter Berufsunfähigkeitsversicherungen ist mittlerweile sehr lang, sodass eine Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen auch über die Prämie durchaus sinnvoll ist – bei gleichem Leistungsspektrum darf es gerne die günstigere Police sein. Achten Sie dabei aber nicht nur auf den zahlbetrag, sondern auch auf den möglichen Bruttobetrag, bis zu dem die Prämie ansteigen kann. Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung seriös kalkuliert, dann sollten Zahl- und Bruttobeitrag nicht zu weit auseinander liegen.
3 Kommentare
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf jeden Fall mehr als wichtig. Ein sehr gelungener Artikel. Um kurze oder etwas längere Phasen von Krankheiten abzufangen sollte man auf sich grade als Freiberufler überlegen zusätzlich eine Unfallversicherung zuzulegen.
Gruß Thomas
In dem obigen, ansonsten guten Artikel wurden die Begriffe „Verweisung“ und „Umorganisation bei Selbstständigen“ nach meinem Empfinden etwas unglücklich vermischt. Bei der Verweisung geht es darum, ob man einen anderen – bezüglich Ausbildung und Erfahrung, sowie Lebensstellung – vergleichbaren Beruf noch ausüben könnte (abstrakte Verweisung) bzw. wirklich konkret ausübt (konkrete Verweisung).
Natürlich sollten auch Freiberufler nur BU-Versicherungen mit Verzicht auf abstrakte Verweisung wählen. Bezüglich der konkreten Verweisung sollte eine Einkommensminderung von mehr als 20% in jedem Fall als unzumutbar vereinbart sein. Dies gilt sowohl für Freiberufler als auch für Arbeitnehmer.
Die angesprochene Umorganisationsklausel gilt ausschließlich für Selbstständige (hierzu zählen auch Freiberufler) und bei einigen Gesellschaften auch für weisungsberechtigte Angestellte. Hier kann der Versicherer prüfen, ob durch eine wirtschaftlich sinnvolle Umgestaltung des Arbeitsplatzes die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vermieden werden kann. Wichtig ist auch hier, dass eine daraus folgende Einkommensminderung von mehr als 20% in jedem Fall als unzumutbar gilt. Einige wenige Versicherer verzichten bei Selbstständigen mit wenig Angestellten aber auch grundsätzlich oder zumindest bei bestimmten Kammerberufen auf diese Umorganisationsklausel. Vergleichen lohnt sich!
PS: Warum Thomas Klein eine Unfallversicherung zum Überbrücken von Krankheiten ins Spiel bringt, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ihre Erklärung der Risiken einer Berufsunfähigkeit als Freiberufler hat mir sehr geholfen. Ich überlege momentan mich selbstständig zu machen und meine Freunde meinten dann bräuchte ich eine Versicherung bei Berufsunfähigkeit. Dank ihrer Erklärung verstehe ich nun die Wichtigkeit und denke ich lege mir mal eine zu. Vielen dank!