In Teil 1 der Serie wurde zunächst die Trennung zwischen den Gruppen der freiberuflichen Einkünfte herausgearbeitet und welche Einordnung die meisten Vorteile für Freiberufler bietet. Lesen Sie nun im zweiten Teil der Serie weitere Beispiele für Tätigkeiten für Freiberufler in der Informationstechnik und erhalten eine Übersicht über die Rechtssprechung zu der steuerlichen Zuordnung beruflicher Tätigkeiten zu einer Einkunftsart.
Freiberufler oder Gewerbetreibender? Eine Rechtsprechungsübersicht
Wenn Sie gegenüber dem Finanzamt Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit durchsetzen wollen, kann Ihnen die folgende Aufstellung eine wertvolle Argumentationshilfe bieten. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus der gleichnamigen Auflistung auf Steuertipps.de – das ausführliche Dokument können Sie dort kostenlos als PDF herunterladen.
Die Liste enthält sowohl rechtskräftige Finanzgerichtsurteile, in denen es um die Abgrenzung freiberuflicher von gewerblichen Tätigkeiten geht. Zusätzlich enthält die Aufstellung Angaben über von der Finanzverwaltung veröffentlichte Schreiben / Verfügungen, die sich mit der steuerlichen Zuordnung beruflicher Tätigkeiten zu einer Einkunftsart befassen („BMF-Schreiben“ oder „OFD-Verfügung“).
Falls eine Tätigkeit als gewerblich eingestuft ist, dann denken Sie bitte daran, dass manchmal schon kleine Abweichungen ausreichen, um zu einem anderen steuerlichen Ergebnis zu gelangen. Ein Urteil gilt immer nur für den Einzelfall, und zwar genau für diesen Fall.
Tipp: Falls Ihre Tätigkeit in der folgenden Aufzählung als gewerblich eingestuft wird, überlegen Sie, ob sie sich in einen gewerblichen und einen freiberuflichen Teil aufteilen Lässt! Näheres dazu finden Sie auch in Teil 3 der Serie.
Lesen im 3. Teil der Serie, wie Sie bei gemischten Tätigkeiten der Gewerbesteuerpflicht entgehen können.
5 Kommentare
Da sind ein paar Entscheidungen drin, die nicht unbedingt nachvollziehbar sind: Wieso unterscheiden sich Umweltberater und Energieberater in der Einstufung? Oder wieso ist ein Webdesigner kein Gewerbetreibender – aber der Grafiker? Ich denke, letztendlich kommt es darauf an, wie man sich dem Finanzamt präsentiert.
Hallo Herr Breunig,
da haben Sie vollkommen Recht – es kommt ganz wesentlich auf die Argumente an, die man dem Finanzamt bzw ggf später vor Gericht liefert. Und für den gesunden Menschenverstand sind Gerichtsentscheidungen tatsächlich nicht immer nachvollziehbar… Umso wichtiger, dass man sich auskennt 🙂
VG
Maike Backhaus
Hallo Herr Breuning, ein paar Entscheidungen sind, wie Sie schon sagten, etwas fraglich. Nur denke ich, wird es schwierig, dass Finanzamt überzeugen zu wollen, da laut Tabelle eine spezifische Festlegung bzw. Einordnung gegeben ist. Wichtig ist immer, was auf dem Gewerbeschein steht.
Danke für die tollen Steuertipps für Freiberufler! Ich habe schon lange Probleme mit meiner Steuererklärung und mit dem Selbstständig sein und würde mich gerne weiter Informieren. Ich werde nun jedenfalls anfangen, meine Einkünfte aufzuteilenden. Danke!
Danke für die hilfreichen Tipps, für Freiberufler. Ich habe mich schon immer gefragt, was ich bei dem Thema Steuern, zu tun habe. Ich habe nicht gedacht, dass ich meine Einkünfte auch Gewerblich trennen kann, um so zu sparen. Danke!