Das Jahr 2014 bringt einige Veränderungen im Versicherungsbereich mit sich. Bei den Sozialversicherungen steigen die Beitragsbemessungsgrenzen, bei der Altersvorsorge gibt es dafür mehr Flexibilität und staatliche Förderung. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, haben wir für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Wie häufig zu Jahresbeginn wurden auch 2014 die Beitragsbemessungsgrenzen in allen Bereichen der Sozialversicherungen angehoben. Bis zu diesen Grenzen müssen Sozialbeträge entrichtet werden. Einkommen, das darüber liegt, wird nicht berücksichtigt. Gutverdienende müssen durch die Anhebung deshalb mit höheren Abgaben als bisher rechnen.
Änderungen bei der Krankenversicherung
Die bundeseinheitliche Bemessungsgrenze für gesetzliche Krankenversicherungen wird von 3937,50 Euro auf 4050 Euro angehoben. Die Erhöhung liegt also bei 112,50 Euro. Entsprechend müssen gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler mit einem Jahreseinkommen ab 48.600 Euro künftig tiefer in die Tasche greifen.
Da Sie als Freiberufler unabhängig vom Einkommen stets in eine private Versicherung wechseln können, lohnt sich ein eingehender Vergleich aller gesetzlichen und privaten Tarife.
Änderungen bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Auch hier steigt die Beitragsbemessungsgrenze an. Allerdings gelten verschiedene Bedingungen in Ost- und Westdeutschland. Während in den alten Bundesländern der beitragspflichtige Maximalbetrag um 150 Euro auf 5950 Euro im Monat klettert, steigt im Osten der Wert um 100 Euro auf 5000 Euro Bruttoeinkommen im Monat. Die Grenzen beim Jahreseinkommen liegen dabei im Westen bei 71.400 Euro und in den neuen Ländern bei 60.000 Euro. Wer darunter liegt, ist von den Änderungen nicht betroffen.
Mehr Flexibilität bei der Riester-Rente
Die Riester-Rente ist zwar keine typische Freiberufler-Vorsorge, falls aber Ihr Ehepartner förderberechtigt ist, können auch Sie diese Möglichkeit zur Altersvorsorge nutzen. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen. Die gute Nachricht für 2014 lautet hier: Das in einem Riestervertrag angesparte Vermögen kann in Zukunft flexibler eingesetzt werden. Vom 1. Januar an dürfen Beträge von mindestens 3000 Euro entnommen werden, um Immobilienschulden abzutragen oder einen altersgerechten Umbau vorzunehmen. Die staatliche Förderung bleibt dabei erhalten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass wiederum 3000 Euro oder mehr vom angesparten Kapital im Vertrag verbleiben.
Erhöhte Förderung bei der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente gilt als klassisches Vorsorgemodell für Freiberufler und Selbständige. Hier steigt im Jahr 2014 die steuerliche Förderung planmäßig weiter an. Ab diesem Jahr sind 78 Prozent der Einzahlungen steuerlich absetzbar. Die Höchstbeträge liegen dabei für Ledige bei 20.000 Euro, für Verheiratete entsprechend bei 40.000 Euro. Umgerechnet bedeutet das, dass Ledige einen Maximalbetrag von 15.600 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend machen können, Verheiratete bis zu 31.200 Euro. Der Steuervorteil für Ledige liegt demnach bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent bei bis zu 6552 Euro.