Am 01.01.2017 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches die Arbeit der Finanzverwaltung erheblich verändern wird und Auswirkungen auf die Steuerzahler hat. Künftig gibt es den Grundsatz der elektronischen Bearbeitung. Die eingegangene Steuererklärung wird künftig zuerst einer Risikoprüfung unterzogen.
Maschinelle Bearbeitung
Dabei werden Fälle ausgesteuert, die mit einem signifikanten Risiko behaftet scheinen, Fälle der Zufallsauswahl sowie Steuererklärungen, die im Freitextfeld die Aussteuerung erbeten haben.
Bei den nicht ausgesteuerten Fällen wird sofort vollständig maschinell veranlagt. Ziel der Finanzverwaltung ist es, 80 Prozent der Steuerbescheide künftig voll maschinell zu erstellen. Dies wird sicherlich zu einer schnelleren Erstattung führen.
Belege nachträglich angefordert
Bei den ausgesteuerten Fällen erfolgt eine prüffeldbegrenzte Prüfung der Steuererklärungen. Erst jetzt werden die zur Erledigung dieser Fälle benötigten Belege und sonstige Nachweise nachträglich angefordert. Dies bedeutet, dass künftig die Belege zur Steuererklärung erst zu diesem Zeitpunkt eingereicht werden dürfen. Aus der Belegvorlagepflicht wird eine Belegvorhaltepflicht.
Es empfiehlt sich deshalb, die Belege so lange vorzuhalten, bis die Steuerbescheide ergangen sind.
Wo sind die Auswirkungen für den Steuerzahler?
Bisher war es möglich, Belege beim Finanzamt einzureichen, der Finanzbeamte hat diese geprüft und eine Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung war in der Regel nicht mehr korrigierbar. In Zukunft werden keine Belege mehr eingereicht, dies bedeutet, wenn nun nachträgliche Belege angefordert werden, sind dies wohl fast immer neue Tatsachen. Damit darf das Finanzamt den Steuerbescheid jederzeit nochmals nachträglich ändern. Willkommen in der Welt der vollautomatischen Steuerbescheide!