Viele Freiberufler haben insbesondere in der Startphase nach vollzogener Existenzgründung Schwierigkeiten, den eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Geschäftsbeziehungen müssen zunächst aufgebaut werden, Marketing-Maßnahmen müssen anlaufen und Kunden bezahlen nicht immer an Tag 1 nach Rechnungsstellung – diesem Problem hat man in Deutschland jahrelang effizient Abhilfe geschaffen, indem man Förderprogramme für Existenzgründer etabliert hat.
Gründungszuschuss der Arbeitsagentur für Freiberufler
Das bekannteste Förderprogramm hierbei ist der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur. Wer als Freiberufler durchstarten wollte und vorher sozialversicherungspflichtig angestellt war, also Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte, der hat den Gründungszuschuss ausbezahlt bekommen. Dies waren immerhin früher 9 Monate lang das eigentlich zustehende Arbeitslosengeld plus 300 Euro im Monat – seit 28.12.2011 nur noch 6 Monate lang.
Deutlich weniger Bewilligungen
Die Verkürzung der Leistungsdauer ist zwar schmerzhaft, doch frustrierender ist die Entwicklung der Vergabe des Gründungszuschusses seit der Gesetzes-Änderung am 28.12.2011, wodurch der Gründungszuschuss für Freiberufler von einer Muss-Leistung zu einer Kann-Leistung wurde. Im Jahr 2012 wurden daraufhin sage und schreibe ca. 80% weniger Existenzgründer gefördert als noch im Jahre 2011 – und diese Entwicklung setzt sich weiter fort. Auch im ersten Halbjahr 2013 ist leider kein spürbarer Aufschwung zu verzeichnen.
Chancen verbessern mit Businessplan
Um die Chancen so hoch wie möglich zu halten, sollten mit dem, beim Antrag abzugebenden, Businessplan einige einschlägige Ablehnungsgründe der Arbeitsagentur umschifft werden. Folgend exemplarisch zwei der prominentesten Ablehnungsgründe und entsprechend mögliche Gegenmaßnahmen für Freiberufler im Businessplan.
Ablehnungsgrund 1: Gute Vermittelbarkeit
Wer als Freiberufler tätig wird, ist in der Regel gut ausgebildet. Dies greifen Arbeitsagentur-Mitarbeiter gerne auf: „Mit Ihrer Ausbildung können wir Sie ohne Probleme im Arbeitsmarkt unterbringen…“ Um dieses Argument zu entkräften, sollte man (wenn möglich) eine Reihe von gescheiterten Bewerbungen sammeln und vorlegen und darüber hinaus im Businessplan (Kapitel Gründerperson) darstellen, warum man gerade nicht gut vermittelbar ist. Gründe können sein: Extreme Ortsgebundenheit, sehr starke Spezialisierung auf ein begrenztes Thema usw.
Ablehnungsgrund 2: Nicht gegebene Notwendigkeit des Gründungszuschusses
Viele Existenzgründer begehen den „Fehler“ und stellen im, von der Arbeitsagentur geforderten, Liquiditätsplan im Businessplan von Beginn an eine positive kumulierte Liquidität dar. Dies ist normalerweise auch üblich in einem Businessplan, da eine negative kumulierte Liquidität zum Ausdruck bringt, dass man zahlungsunfähig ist. Wenn Sie aber im Businessplan für den Gründungszuschuss bereits in den ersten Monaten eine positive kumulierte Liquidität darstellen, werden Sie höchstwahrscheinlich eine Ablehnung von der Arbeitsagentur erhalten. Begründung: „Sie erzielen mit Ihrer Freiberuflichkeit bereits in den ersten Monaten so gute Umsätze, dass Sie den Gründungszuschuss gar nicht benötigen…“
Für einen Freiberufler, der gerade vor der Gründung steht, ist es sehr mühsam sich mit solchen Thematiken bzw. Spitzfindigkeiten zu beschäftigen – aber es lohnt sich. Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur kann immerhin bis zu 18.000 Euro geschenktes Geld bedeuten. Viele wichtige Informationen rund um das Thema Businessplan und Gründungszuschuss findet man auf http://www.businessplan.org/ratgeber/
Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, sollte man sich idealerweise den Rat eines Experten hinzuziehen.
Ein Kommentar
… besser hat es, wer auf einen privaten Puffer zugreifen kann.