AG
Die Aktiengesellschaft (kurz: AG) ist eine Gesellschaft, die i.d.R. den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Häufig ist sie in Deutschland bei Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf. Die hauptsächliche Intention ist die Kapitalversammlung und Kapitalvermehrung zugunsten aller Teilhaber, der sogenannten Aktionäre, die meisten davon passive Teilhaber. Sie investieren entweder im beschränkten Kreis oder öffentlich in Anteile, bekannt als Aktien. Die Haftung der AG beschränkt sich auf dieses in Aktien versammelte Kapital. Aktionäre haben ein Stimmrecht, mit dem sie Einfluss auf Kontrollorgane der Gesellschaft ausüben können.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen, auch als Ich-AG bekannt, ist eine Unternehmensform, die mit minimalen finanziellen Rücklagen von einer einzelnen Person gegründet werden kann. Der Betreiber ist hier gleichzeitig i.d.R. der Inhaber. Daraus resultiert ein minimaler Anfangsaufwand, aber auch die vollständige persönliche Haftung, die Einzelunternehmer zu Teilen durch Versicherungen abdecken können.
GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (abgekürzt GbR) ist der Verbund von mindestens zwei Gesellschaftern (entweder natürlichen oder juristischen Personen), welche sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig bindend festlegen, auf ein unternehmerisches Ziel in einer durch den Gesellschaftsvertrag festgelegten Weise hinzuarbeiten. Die GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft mit minimalem Kapitalaufwand, aber vollständiger persönlicher Haftung aller Gesellschafter, die sich hier im Gegensatz zum Einzelunternehmen aber auf mehrere Schultern verteilt.
GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist in Deutschland die häufigste Unternehmensform. Sie kann durch eine oder mehrere reale oder juristische Personen gegründet werden, erfordert eine Mindestkapitalanlage von 25.000 Euro als Sicherheit und wird im Handelsregister mit Firmennamen, Unternehmenssitz, Betätigungsfeld des Unternehmens und einer Aufschlüsselung der Einlagen veranlagt. Die Firma muss einen Geschäftsführer benennen. GmbHs haften nicht mit dem Privatvermögen ihrer Gesellschafter, sondern mit der Kapitaleinlage.
KG
Eine Kommanditgesellschaft (abgekürzt: KG) bezeichnet eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um unter einer gemeinsamen Firmierung ein Handelsgewerbe zu betreiben. Hierbei haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt (der Komplementär), ein weiterer Gesellschafter haftet beschränkt(Kommanditist). Die KG muss im Handelsregister eingetragen werden, ihre Unternehmensdaten bleiben aber nicht-öffentlich.
OHG
Die OHG, ausgeschrieben Offene Handelsgesellschaft, ist eine unternehmerische Gesellschaftsform, die zwei oder mehr juristische oder natürliche Personen durch einen Vertrag gründen. Notwendig zur Gründung einer OHG ist lediglich der erklärte Wille der Teilhabenden, unter einer Firmierung ein Handelsgewerbe zu betreiben. Ist der Gesellschaftervertrag unterschrieben und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgt, gilt die OHG als gegründet. Sie erfordert eine festgeschriebene Kapitalanlage ohne Mindestbetrag. Haftungsausschlüsse müssen vertraglich individuell mit Geschäftspartnern vereinbart werden, ansonsten haften grundsätzlich die Gesellschafter mit Betriebs- und Privatvermögen.