Aufbewahrungsfrist
Jeder Gewerbetreibende hat die Pflicht, geschäftliche Unterlagen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Die Fristen betragen zwischen sechs und zehn Jahren. Sie fußen als Teil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht auf zwei Rechtsgrundlagen: auf die Aufbewahrungspflicht nach dem Steuerrecht und auf die nach dem Handelsrecht.
Arbeitnehmer
Gesamtheit aller nicht-selbstständigen Berufstätigen, die nicht verbeamtet sind oder in einem besonderen Dienstverhältnis stehen (z.B. als Abgeordneter oder kirchlicher Würdenträger). Arbeitnehmer sind weisungsgebunden gegenüber ihrem Arbeitgeber und können meist nur in begrenztem Maße geschäftliche Entscheidungen für ihr Unternehmen treffen.
Anlagevermögen
Unter Anlagevermögen versteht man alle dauerhaften Güter, Sachgegenstände und Produktionsmittel, die länger als ein Jahr vom Unternehmen genutzt werden. Dies sind beispielsweise Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen, Geschäftsausstattung, aber auch Grundstücke und Firmengebäude.
Anlagegüter
Anlagegüter sind jene Gegenstände (Güter), die dem Betrieb für längere Zeit dienen. Anlagegüter zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit einer dauerhaften Nutzungsabsicht angeschafft oder hergestellt werden und durch eine einmalige Nutzung nicht verbraucht, sondern abgeschrieben werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen € 1.000,00 übersteigen, damit ein betrieblicher Vermögenswert als Anlagegut bezeichnet werden kann.
Angestellter
Ein Angestellter ist ein Arbeitnehmer, der nach aktueller Definition geistige Arbeit verrichtet, nicht verbeamtet ist, nicht in einem besonderen Dienstverhältnis steht (z.B. als Abgeordneter oder Priester) und ein monatliches Gehalt empfängt. Unterschiede zum Arbeiter, der auch nach anderen Bezahlungsmodellen entlohnt wird und typischerweise niedriger qualifiziert ist, sind zunehmend immer weniger wahrnehmbar. Der Angestellte ist weisungsgebunden gegenüber seinem Arbeitgeber und nur innerhalb definierter Regeln zu Geschäftsentscheidungen befugt, was den größten Unterschied zum Freiberufler ausmacht.
AG
Die Aktiengesellschaft (kurz: AG) ist eine Gesellschaft, die i.d.R. den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Häufig ist sie in Deutschland bei Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf. Die hauptsächliche Intention ist die Kapitalversammlung und Kapitalvermehrung zugunsten aller Teilhaber, der sogenannten Aktionäre, die meisten davon passive Teilhaber. Sie investieren entweder im beschränkten Kreis oder öffentlich in Anteile, bekannt als Aktien. Die Haftung der AG beschränkt sich auf dieses in Aktien versammelte Kapital. Aktionäre haben ein Stimmrecht, mit dem sie Einfluss auf Kontrollorgane der Gesellschaft ausüben können.
Abgeltungssteuer
Unter dem Begriff ‚Abgeltungsteuer‘ werden Quellensteuern gesammelt, durch die der Steuerabzug bei der auszahlenden Stelle abgegolten ist. Die bekannteste Form sind bestimmte Anwendungen einer Kapitalertragsteuer. Diese wird, typisch für Abgeltungssteuern, nach Abzug des Pauschal-Freibetrages bereits vom Kreditinstitut von den Kapitalerträgen abgezogen und ohne gesonderte Veranlagung des Steuerzahlers an das Finanzamt abgeführt, ist also damit abgegolten. In Deutschland liegt die Kapitalertrags- und Quellensteuer aktuell bei 25 Prozent zzgl. Solidaritätsbeitrag von 5,5 Prozent und ggf. die Kirchensteuer.