Künstlersozialversicherung
Die Künstlersozialversicherung dient unter bestimmten Bedingungen der sozialen Absicherung über die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung von Künstlern und Publizisten. Die Einrichtung übernimmt als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für die Kranken-, die Pflege- und die Rentenversicherung.
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse (kurz: KSK) ist mit der Umsetzung des Künstlersozialversicherungsgesetz betraut. Sie prüft auf Antrag, ob eine Versicherungspflicht besteht.
Krankengeld
Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Einen Anspruch auf Krankengeld haben Versicherte, die infolge von Krankheit arbeitsunfähig sind. Es beträgt in der Regel 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens.
Kontokorrentkredit
Ein flexibler Kredit, den der Kreditnehmer innerhalb einer vereinbarten Laufzeit über sein Konto bis zu einer vereinbarten Kreditlinie in Anspruch nehmen kann – er ist allerdings flexibel erweiterbar. Verwandt mit dem Dispositionskredit, ist der Kontokorrentkredit für Unternehmen ein zweckgebundenes, flexibles Darlehen, das Einkauf und Produktion bzw. der Erbringung von Dienstleistungen dient. Als Kosten entstehen feste Zinsen innerhalb der vereinbarten Kreditlinie; nimmt das Unternehmen Schulden oberhalb der Kreditlinien auf, berechnet der Kreditgeber einen Zinszuschlag.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen, z.B. Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen, die jährlich mit einer eigenen Steuererklärung an die Finanzämter abgeführt wird. Parteien, karitative Organisationen, kirchliche Gesellschaften und Unternehmen des Bundes sind von ihr befreit. Die Rate ist einheitlich 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Es muss jährlich mit der Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe bezeichnet ein Unternehmen, das aufgrund niedrigen Umsatzes keinen kaufmännischen Betrieb (also keine Bücher) führen muss; die Gewinnermittlung folgt einem vereinfachten Verfahren mit Einnahme-Überschussrechnung. Zudem werden Kleingewerbe nicht ins Handelsregister eingetragen. Entscheidend sind dabei zwei Werte: Der Vorjahresumsatz liegt nicht über 17.500 Euro, der laufende Jahresumsatz ist voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro. Kleingewerbe können die Ist-Besteuerung beantragen – hilfreich bei Liquiditätsengpässen und säumigen Kunden.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird von Religionsgemeinschaften in Deutschland von ihren Anhängern erhoben. Bemessungsgrundlage ist das Einkommen, eingezogen wird der Betrag von den Ländern. Hier bestehen Unterschiede in der Höhe des Steuersatzes. Diese Steuer ist keine obligatorische Abgabe, ein Austritt aus einer der in ihr gelisteten registrierten Religionsgemeinschaften lässt die Kirchensteuerpflicht erlöschen.
KG
Eine Kommanditgesellschaft (abgekürzt: KG) bezeichnet eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um unter einer gemeinsamen Firmierung ein Handelsgewerbe zu betreiben. Hierbei haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt (der Komplementär), ein weiterer Gesellschafter haftet beschränkt(Kommanditist). Die KG muss im Handelsregister eingetragen werden, ihre Unternehmensdaten bleiben aber nicht-öffentlich.
Kfz-Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer, kurz Kfz-Steuer, wird als Besteuerung des Haltens eines Automobils oder Motorrads erhoben. Grundlage der Berechnung sind Hubraum und – bei Pkw – Emissionswerte. Letzterer Faktor zeigt das Bestreben des Staates, schadstoffärmere Fahrzeuge zu fördern. Kfz-steuerfrei fahren bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge, Schaustellerfahrzeuge oder Fahrzeuge im Feuerwehr-, Polizei und Wegebaudienst. Ermäßigte Kfz-Steuersätze gelten für Fahrzeughalter mit Schwerbehinderung. Geld sparen können Freiberufler nicht bei der Kfz-Steuer, sondern indem sie bei einer betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs (nachweisbar im Fahrtenbuch) die laufenden Fahrzeugkosten absetzen.
Kapitalgesellschaft
Im Gegensatz zur Personengesellschaft, in der die beteiligten Gesellschafter, deren Tätigkeit und auch deren Haftung im Mittelpunkt stehen, besteht bei Kapitalgesellschaften eine strikte Trennung zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern. Ausschlaggebendes Element ist das Kapital bzw. die kapitalmäßige Beteiligung der Gesellschafter. Eine persönliche Mitarbeit der Gesellschafter nicht erforderlich.