Vertragsrecht
Im Vertragsrecht werden alle gesetzlichen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen (Vertragsschluss, Vertragsabschluss) und die Wirkungen von Verträgen regeln. Zentrales Element ist die Vertragsfreiheit, d.h. die Freiheit bei der Ausgestaltung im Rahmen der Rechtsprechung, die nötigen Rahmenbedingungen (Fehlen von Zwang), ihre verpflichtende Wirkung und die rechtliche Identifikation und Einordnung von Vertragsverletzungen.
Verpflegungsmehraufwendungen
Sämtliche Kosten, die Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Unternehmen im Rahmen einer Auswärtstätigkeit entstehen, sind als Reisekosten Teil der Werbungskosten – und damit abzugsfähig. Dazu zählen auch Verpflegungskosten. Je nach Dauer der Abwesenheit von der eigenen Wohnung können zwischen 12 Euro (über 8 Stunden) und 24 Euro (mehrtägige Abwesenheit über 24 Stunden) geltend gemacht werden.
Vermögensschaden
Vermögensschäden sind Schäden, die weder Sachschäden noch Personenschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten. Ein Schaden ist gegeben, wenn das Vermögen einer Person gegen ihren Willen vermindert ist. Dabei unterscheidet man zwischen echten und unechten (Vermögensfolgeschäden) Vermögensschäden.